Handwerkerregelung auch für SEE ?
#26710
15.05.2019 11:41
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Angelina
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Halloooo…., ich meine die sogenannte Handwerkerregelung gibt es doch nur für ADR...oder ? Wir wurden jetzt gefragt ob es auch greift wenn die Kollegen mit der Fähre fahren ?... Ich denke mal nicht ! Kann mir vielleicht jemand mitteilen wo das evtl. steht das diese Regelung nur auf der Straße greift !?
Gruß Angelina
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Re: Handwerkerregelung auch für SEE ?
[Re: Angelina]
#26712
15.05.2019 11:57
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Achdorfer
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Hallo Angelina, das kommt darauf an welche Fähre bei einer Ostseefähre gilt eventuell das MoU ( gemäß § 1) und hier kann § 3 Absatz 2 angewendet werden klar wenn alle Voraussetzungen eingehalten werden Bei den Inselverkehren gibt es noch die Ausnahme 33 (M) da wird unter Punkt 6 ebenfalls auf die 1.1.3.1 usw. verwiesen aber der Schiffsführer muss immer informiert werden gruß
Zuletzt bearbeitet von Achdorfer; 15.05.2019 12:13.
Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken. Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
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Re: Handwerkerregelung auch für SEE ?
[Re: Angelina]
#26713
15.05.2019 11:58
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M.A.T.
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Hallo Angelina, die Antwort geht andersrum: im IMDG gibt es keine, weil keine drinsteht. Für Fähren im Seeverkehr gibt es aber das MoU und die GGAV 33(M) für Küstenschiffahrt. Gruß M.A.T.
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Re: Handwerkerregelung auch für SEE ?
[Re: M.A.T.]
#26714
15.05.2019 12:05
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Angelina
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Die Mitarbeiter sollen nach Norwegen mit der Fähre Wo finde ich die MoU und die GGAV...habe ich tatsächlich noch nie was von gehört
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Re: Handwerkerregelung auch für SEE ?
[Re: Angelina]
#26715
15.05.2019 12:22
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Achdorfer
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bei Norwegen gilt die MoU nicht die gehören nicht zu den Unterzeichnern und die GGAV beruft sich auf die GGVSee also unsere Inselverkehre also meiner Einschätzung nach muss hier der IMDG Code angewendet werden.
die MoU ist im IMDG von Storck Seite A55 die GGAV ist die Gefahrgut - Ausnahmeverordnung und eigentlich in jedem ADR
Zuletzt bearbeitet von Achdorfer; 15.05.2019 12:24.
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Re: Handwerkerregelung auch für SEE ?
[Re: Achdorfer]
#26716
15.05.2019 12:28
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Angelina
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ja super Danke Euch ...hab auch gerad schon bissel gegoogelt und die Länder gelesen die daran beteiligt sind ...nun weiß ich auch bescheid Gruß Angelina
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Re: Handwerkerregelung auch für SEE ?
[Re: Angelina]
#26804
28.05.2019 13:19
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Claudi
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Gibt es eigentlich irgendwelche Regelungen zu "Gefahrgut im Gepäck" von Passagieren auf Schiffen (ob nun Fähre oder Kreuzfahrt)? Das, was Handwerker auf einer Fähre dabei haben, ist ja keine klassische Fracht (die Fracht sind die Personen und deren Fahrzeuge)...
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Re: Handwerkerregelung auch für SEE ?
[Re: Claudi]
#26811
28.05.2019 22:31
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M.A.T.
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Hallo, Claudi im IMDG-Code meines Wissens nicht. Die Grundanforderung für Beschränkungen dürfte für die EU in VO 725/2004 liegen, außerdem vermute ich, daß in den Vertragsbedingungen der Passagierreedereien entsprechende Klauseln enthalten sind. Ein Beispiel sind die AGB von MSC Cruises, Pauschalreisen, Punkt 9.1: MSC ist ebenfalls zur Kündigung berechtigt, wenn der Kunde Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe (Bengalos) oder ähnliches an Bord bringt oder dieses versucht. Gruß M.A.T.
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Re: Handwerkerregelung auch für SEE ?
[Re: Claudi]
#26934
17.06.2019 19:17
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exag
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Hallo Claudi,
die Briten haben was: "Guidance on the transport of dangerous goods as defined by the International Maritime Dangerous Goods (IMDG) Code when carried in a private vehicle not in commercial use or by a foot passenger on a Ro-Ro ship", aber wie der Name schon sagt, nur für Privatpersonen und nicht gültig für Handwerker. Kommt ggf. irgendwann in's MoU, mal sehen.
Gruß Volker
Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise (Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
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Re: Handwerkerregelung auch für SEE ?
[Re: exag]
#28939
20.05.2020 09:00
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Achdorfer
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Hallo zusammen, ich häng das jetzt einfach mal hier an Wir sollten demnächst Gefahrgut nach Helgoland verschiffen Da Helgoland eine Hochseeinsel ist gehe ich davon aus, dass die Ausnahme 33 (M) nicht anwendbar ist sondern der IMDG Code oder liege ich hier falsch ? also mit IMO und Packzertifikat
Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken. Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
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