ja, dieses Rechenverfahren. Da es vorgegebene ATE Werte gibt (siehe oben bzw. VO 2017/776), muss man diese verwenden und nicht die Umrechnungswerte der Tabelle 3.1.2. Wobei ich bei meiner Berechnung ausschließlich Nikotin berücksichtigt habe und davon ausgegangen bin, dass die anderen Komponenten keine entsprechende Gefährdung darstellen.