Eine Selbstklassifizierung war ja auch nach dem alten Recht der VwVwS über die R-Sätze möglich. Mit der AwSV hat sich die Möglichkeit nicht wesentlich verändert. Allerdings erwarte ich von einem Lieferanten, dass er mir die WGK im SDB mitteilt. Macht er das nicht, frage ich explizit nach. Bis zur Abklärung landet das Produkt automatisch in WGK 3 und wenn es für den Lieferanten schlecht läuft, wird es aus diesem Grund dann ausgelistet.