Schulung Tankstellenmitarbeiter
#24816
04.05.2018 11:39
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Renè Steffen
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Hallo, meine Frage ist folgende. Mein Chef ist Eigentümer mehrerer Tankstellen. Muss ich das Personal an diesen schulen bzw. unterweisen. Danke für Eure Antworten
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter
[Re: Renè Steffen]
#24818
04.05.2018 12:10
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M.A.T.
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Auf die Schnelle: Tankstelle = Empfänger Gefahrgüter = Beteiligter § 29 GGVSEB = Unterweisung nach 8.2.3 mindestens. Gruß M.A.T.
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter
[Re: Renè Steffen]
#24833
09.05.2018 14:42
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DJSMP
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Wenn das Personal als Empfänger nach 1.3 ADR geschult ist, lass es uns wissen. Kommt selten genug vor!
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter
[Re: Renè Steffen]
#24849
18.05.2018 21:22
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Gerald
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Hallo Renè, Muss ich das Personal an diesen schulen bzw. unterweisen. Sieh mal im Abschnitt 1.3.1 nach, da steht "Die bei den Beteiligten gemäß Kapitel 1.4 beschäftigten Personen,..."unterwiesen sein. Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von Pflichten gemäß Abschnitt 1.3.2 unterwiesen sein und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen." Dieser Satz wurde mit dem ADR 2011 neu aufgenommen. Meine persönliche Meinung ist es, dass diese Änderung noch nicht von allen Beteiligten wahr genommen wurde. In der RSEB steht in Ziffer 1 - 23 zu Abschnitt 1.3.1: "Personen im Sinne des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 OWiG, die ausdrücklich beauftragt sind, in eigener Verantwortung Aufgaben im Bereich der Beförderung gefährlicher Güter wahrzunehmen, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein."In der GGVSEB §27 Nummer 5 Die Beteiligten ... Absatz 1 steht: "die Unterweisung ... erfolgt" und im §27 Nummer 5 Absatz 2 steht: "die Aufzeichnung ... 5 Jahre ...aufbewahrt werden.In der GGVSEB §37 Ordnungswidrigkeiten findest Du unter der Nummer 19h) "Unterweisung erfolgte" und in Nummer 19i) "Nachweis 5 Jahre aufbewahrt". Mit diesen Nummern gehst Du in die RSEB und da steht in der Anlage 7 unter Ziffer 215 zu Nr. 19 h): 500 € und in Ziffer 216 zu Nr. 19 i): 500 €. Bei grob pflichtwidrig und konkrete Gefahr könnte der § 328 StGB zur Anwendung kommen, hier steht: "(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten 1. ---- 2. gefährliche Güter befördert, versendet, verpackt oder auspackt, verlädt oder entlädt, entgegennimmt oder anderen überläßt und dadurch die Gesundheit eines anderen, Tiere oder Pflanzen, Gewässer, die Luft oder den Boden oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet."
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 18.05.2018 21:46.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter
[Re: Renè Steffen]
#24908
05.06.2018 08:21
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tiefflieger
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...Muss ich das Personal an diesen schulen bzw. unterweisen. ... Nein, das musst Du nicht, das ist Aufgabe des Arbeitgebers. Er kann diese Aufgabe dann delegieren an entsprechend geeignete und fachkundige Mitarbeiter. Es muss nicht nur nach Transportrecht, sondern nach vielen weiteren Rechtsgebieten unterwiesen werden wie z.B. Gefahrstoffrecht, Arbeitsschutzrecht usw.
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter
[Re: Renè Steffen]
#24910
05.06.2018 11:41
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Achdorfer
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Hallo zusammen, kommt hier nicht zusätzlich Kapitel 1.10 insbesondere 1.10.2 zum tragen gruß
Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken. Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter
[Re: tiefflieger]
#24912
05.06.2018 13:04
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Gerald
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Hallo tiefflieger, Rene hat in seiner Frage nicht gesagt, welche Funktion er in der Tankstelle ausübt. Ist er im Sinne des §9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 OWiG tätig, dann greift meine Antwort. Steht auch in der RSEB 2017 Ziffer 1 - 23! Sollte, dass nicht so sein und er ist Mitarbeiter, dann würde Deine Antwort zutreffen. @Achdorfer kommt hier nicht zusätzlich Kapitel 1.10 insbesondere 1.10.2 zum tragen Meiner Meinung nach nein, steht in Unterabschnitt 1.10.1.1 ; "Alle an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Personen müssen entsprechend ihren Verantwortlichkeiten die in diesem Kapitel aufgeführten Vorschriften für die Sicherung beachten."An der Tankstelle wird hauptsächlich gelagert.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 05.06.2018 13:10.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter
[Re: Renè Steffen]
#24914
05.06.2018 14:31
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ok, wo siehst du dann die Entlader bzw Empfänger Pflichten ? selbst bei Inanspruchnahme Dritter bleiben Verantwortungen hängen auch wir bekommen in einem Werk Güter angeliefert die einen Sicherungsplan notwendig machen würden und wir lagern bzw verarbeiten diese Rohstoffe auch nur
gruß
Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken. Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter
[Re: Achdorfer]
#24918
06.06.2018 07:50
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Ich sehe die Tankstelle als Empfänger und damit auch als Beteiligter an der Beförderung, der beim Thema Sicherungsplan dabei ist.
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter
[Re: Achdorfer]
#24931
06.06.2018 12:54
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Gerald
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Hallo Achdorfer, ok, wo siehst du dann die Entlader bzw Empfänger Pflichten ? @DJSMP Ich sehe die Tankstelle als Empfänger Wenn ich das Gefahrgutbeförderungsgesetzes § 2 Absatz 2 "Die Beförderung im Sinne dieses Gesetzes umfasst nicht nur den Vorgang der Ortsveränderung,..."als Grundlage nehme, dann habe Ihr für Deutschland recht. Und es würde die GGVSEB §27 Pflichten mehrerer Beteiligter ... Absatz 3 Ziffer 1 zur Anwendung kommen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter
[Re: Gerald]
#24933
06.06.2018 13:45
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Exakt! Aber genauso wie das Beförderungsunternehmen als Entlader seine Fahrzeugführer nicht einweist, wird auch kein Mineralölunternehmen seinen Tankstellenpächtern eine Schulung nach 1.3 ADR und einen Sicherungsplan angedeihen lassen.
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter
[Re: Renè Steffen]
#24935
06.06.2018 14:47
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Man müsste erst einmal klären, welchen Rechtsstatus denn die Tankstelle hat. Oft findet man auf der Tankquittung ja Sätze wie: "Der Kraftstoff wird im Namen und Auftrag der XY AG abgegeben." Die Tankstellenpächter firmieren dann oft als eigenständige Unternehmer. Somit sind sie als AG primär für die Einhaltung der Regelungen zuständig. Ob sie allerdings auch Empfänger im Sinne des Transportrechts sind müsste man somit klären.
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter
[Re: DJSMP]
#24939
06.06.2018 20:30
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Hallo, das Beförderungsunternehmen als Entlader seine Fahrzeugführer nicht einweist, Na ja, ein paar Ausnahmen gibt es schon. Wo die Fahrzeugführer über ihre Pflichten im Bezug Kapitel 1.3 im Zusammenhang Kapitel 1.4 und GGGVSEB eine Unterweisung als Verlader/Entlader erhalten. Ich führe selbst ein paar durch. Ansonsten gebe ich Dir schon Recht!!!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter
[Re: Gerald]
#24943
08.06.2018 12:09
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Hallo, das Beförderungsunternehmen als Entlader seine Fahrzeugführer nicht einweist, Na ja, ein paar Ausnahmen gibt es schon. Wo die Fahrzeugführer über ihre Pflichten im Bezug Kapitel 1.3 im Zusammenhang Kapitel 1.4 und GGGVSEB eine Unterweisung als Verlader/Entlader erhalten. Ich führe selbst ein paar durch. Ansonsten gebe ich Dir schon Recht!!! Es ging mir um die in Anlage 2, Kap. 3.2 der GGVSEB genannte Einweisung / Unterrichtung in die Tankanlage. Da kann mir keiner erzählen, dass die Fahrer an der jeweiligen Tankstelle eingewiesen werden.
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter
[Re: DJSMP]
#24948
10.06.2018 18:15
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Hallo, Es ging mir um die in Anlage 2, Kap. 3.2 der GGVSEB genannte Einweisung / Unterrichtung in die Tankanlage. Da kann mir keiner erzählen, dass die Fahrer an der jeweiligen Tankstelle eingewiesen werden. Dann sind wir aber beim Befüller!! In der GGVSEB Anlage 2 Ziffer 3.2 steht: "Übernimmt der Fahrzeugführer das Befüllen des Tanks, so hat der Befüller ihn in die Handhabung der Fülleinrichtung, soweit diese nicht Bestandteil des Fahrzeugs ist, einzuweisen."In §2 Begriffsbestimmungen in Ziffer 2 zu Befüller steht im letzten Satz: "Befüller ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt oder selbst befördert;"Und in §23 Pflichten des Befüllers steht in Absatz (2) Der Befüller im Straßenverkehr unter Ziffer 7 "hat dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugführer vor der erstmaligen Handhabung der Fülleinrichtung nach Anlage 2 Gliederungsnummer 3.2 Satz 1 eingewiesen wird;"Sollte es nun bei der Befüllung zu einem Zwischenfall (z.b. Überfüllschaden) kommen, dann würde die Frage auf jeden Fall aufkommen. War der Fahrzeugführer nach Anlage 2 Ziffer 3.2 unterwiesen? Dann schauen wir mal, was z.b. der Heizölhändler oder der Belieferer (Beförderer) der Tankstelle dazu sagen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter
[Re: Gerald]
#25086
16.07.2018 16:13
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Bei mir ist Befüller der, der in einen ADR-Tank (oder auch UN ortsbeweglichen Tank) einfüllt. Bei der Tankstelle geht nach meiner Auffassung es ja aus diesem (ADR-)Tank raus. Daher ist das für mich ein Entlader ("Entsprechendes gilt hinsichtlich der Entleerungseinrichtung für das Beförderungsunternehmen, das als Entlader tätig wird"). Ich weiß nicht, ob man die Befüller-Definition auf den Tankstellentank anwenden kann. Der hat ja nix mit dem ADR zu tun.
Ist aber für die Tankstellen-Diskussion auch Wurscht. Die Fahrer werden an der jeweiligen Tankstelle nicht eingewiesen und das ist der Punkt. Genausowenig ist irgendein Tankstellen-Mitarbeiter nach 1.3 ADR geschult.
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 16.07.2018 16:14.
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter
[Re: DJSMP]
#25089
16.07.2018 16:41
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Gerald
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Hallo, Bei mir ist Befüller der, der in einen ADR-Tank (oder auch UN ortsbeweglichen Tank) einfüllt. Sehe ich leider etwas anders, denn ich möchte auf die GGVSEB §2 Begriffsbestimmungen verweisen. In Ziffer 2 zu Befüller steht im letzten Satz: " Befüller ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt oder selbst befördert;"
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 16.07.2018 16:42.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter
[Re: Gerald]
#25091
16.07.2018 16:50
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Das kann man nun so und so sehen. Aber der Befüller ist bei mir auf der Versandseite beheimatet, wenn der tatsächliche ADR-Tank für die Straße befüllt wird. An der Tankstelle wird doch kein ADR-Tank für die Beförderung, sondern ein Lagertank befüllt. "Übernimmt der Fahrzeugführer das Befüllen des Tanks, so hat der Befüller ihn in die Handhabung der Fülleinrichtung, soweit diese nicht Bestandteil des Fahrzeugs ist, einzuweisen." Das trifft für mich die Situation in einem Tanklager, wenn der Fahrer sein Tankfahrzeug bzw. seinen Tank befüllt, der dann auf der Straße befördert wird, nicht das Befüllen eines Lagertanks. Aber wie sooft weitreichend interpretierbar.
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 16.07.2018 16:52.
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter
[Re: DJSMP]
#29259
23.07.2020 10:48
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earlybird
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Hallo!
Ich würde gerne eine Frage an diesen etwas älteren Tread anhängen.
Unsere Firma betreibt selbst eine Tankstelle, an der einige hundert Autos tanken (über Kartensystem - für Mitarbeiter). Direkte "Tankstellenmitarbeiter" gibt es nicht.
Anlieferung Diesel / Benzin erfolgt früh ohne unser Beisein, wie es bei normalen Tankstellen auch gängig ist.
Was ich bisher im Forum gelesen habe, müsste richtigerweise eine Unterweisung nach 1.3 erfolgen?
Danke
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter
[Re: earlybird]
#29260
23.07.2020 14:51
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Wolfgang
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Hallo earlybird,
wer soll denn unterwiesen werden?
Gruß Wolfgang
Zuletzt bearbeitet von Wolfgang; 23.07.2020 14:52.
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter
[Re: Wolfgang]
#29261
24.07.2020 11:48
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MDB
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Hallo,
ich gehe mal von den indirekten Mitarbeitern aus, denn irgendwer muss da ja mal nach dem rechten sehen. Wenn Kraftstoff ausläuft, muss den ja jemand wegmachen. Diese MA müssten dann geschult sein, oder ?
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter
[Re: MDB]
#29267
27.07.2020 14:48
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earlybird
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Jemanden den man schulen kann, findet man immer in einer großen Firma  Es ist nur die Frage ob es denn sein muss...
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter
[Re: earlybird]
#29355
10.08.2020 08:55
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DJSMP
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Wie schon vorher beschrieben sehe ich das so, dass eure Firma Empfänger ist. Damit müssen annehmende Mitarbeiter als Empfänger nach 1.3 ADR geschult sein. Die gängige Praxis, dass der Fahrer außerhalb der Geschäftszeiten "allein" anliefert, ist für mich keine ADR-konforme Vorgehensweise. Aber die Praxis sieht anders aus. Das wurde ja schon diskutiert.
Zwei Hinweise noch: - Bei den Benzinanlieferungen benötigt ihr einen Sicherungsplan (Gefahrgut mit hohem Gefahrpotential). Der Empfänger ist hier ausdrücklich mit drin. - Das Unternehmen, welches als Beförderer bei euch anliefert, muss seinen Fahrzeugführer nach Anlage 2, Kap. 3.2 der GGVSEB in eure Tankanlage einweisen. Wie bereits oben diskutiert, sehe ich den Befüller nicht auf der Entladerseite.
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter
[Re: Renè Steffen]
#29361
10.08.2020 10:17
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Wolfgang
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Hallo Herr Steffen,
ist Ihr Chef tatsächlich Eigentümer der Tankstellenanlagen? Oder betreibt er Tankstellen als Kaufmann? Meiner Ansicht nach, ist dies bei der Beurteilung, ob und gegebenenfalls welche Verantwortlichkeiten nach Gefahrgutrecht vorliegen, wichtig. Was sich dann auch auf die Verpflichtung zur Unterweisung, Erstellung eines Sicherungsplans etc. auswirkt. Ich halte es für möglich, dass eine Mineralölhandelsgesellschaft gleichzeitig Beförderer und Empfänger ist, wenn sie zum Beispiel Eigentümer der Tankstelle ist. Und das Unternehmen Ihres Chefs bei der Anlieferung der Kraftstoffe keine Verantwortlichkeiten im Gefahrgutrecht hat.
Freundliche Grüße
Wolfgang
Zuletzt bearbeitet von Wolfgang; 10.08.2020 10:20.
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter
[Re: DJSMP]
#29482
27.08.2020 12:26
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Danke DJSMP für die ausführliche Antwort - ich gebe die Empfehlung intern so weiter!
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