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Re: Umweltgefährdend- Kennzeichnung von Umverpackungen [Re: Kemal] #24061 23.10.2017 11:00
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Stefan82 Offline
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Ist so korrekt, im Beförderungspapier muss weiterhin der Eintrag umweltgefährdend aufgeführt sein.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Umweltgefährdend- Kennzeichnung von Umverpackungen [Re: Stefan82] #24066 23.10.2017 13:39
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johnny_b Offline
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Originally Posted by Stefan82
Ist so korrekt, im Beförderungspapier muss weiterhin der Eintrag umweltgefährdend aufgeführt sein.

Erstmal danke für die Antwort. smile Jetzt hatte ich in der Zwischenzeit nochmal weiter gesucht, weil es mich nicht losgelassen hat. Dabei habe ich bei den Vorschriften zur Dokumentation folgendes gefunden:

Originally Posted by 5.4.1.1.18 ADR
Wenn ein Stoff der Klassen 1 bis 9 den Klassifizierungskriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 entspricht, muss im Beförderungspapier der zusätzliche Ausdruck "UMWELTGEFÄHRDEND" [...] angegeben sein. Diese zusätzliche Vorschrift gilt nicht für die UN-Nummern 3077 und 3082 und für die in Absatz 5.2.1.8.1 aufgeführten Ausnahmen.

5.2.1.8.1 ADR ist jetzt aber genau der Absatz bzgl. Kennzeichnungs-Freistellung bei max. 5 L / 5 kg Nettomenge.

Das würde ich jetzt platt so zusammenfassen:
Wenn es in kleinen Einheiten verpackt ist, gilt es nicht mehr als umweltgefährdend, d.h. ich muss es nicht mit Fisch/Baum kennzeichnen und nicht mehr als "umweltgefährdend" im Papier deklarieren. UN3077 und UN 3082 sind dann in diesen Verpackungen gar kein Gefahrgut mehr.


Grüße aus dem Ruhrgebiet, johnny_b

"better safe than sorry"
Re: Umweltgefährdend- Kennzeichnung von Umverpackungen [Re: johnny_b] #24073 23.10.2017 19:08
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Marco66 Offline
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Originally Posted by johnny_b

Das würde ich jetzt platt so zusammenfassen:
Wenn es in kleinen Einheiten verpackt ist, gilt es nicht mehr als umweltgefährdend, d.h. ich muss es nicht mit Fisch/Baum kennzeichnen und nicht mehr als "umweltgefährdend" im Papier deklarieren. UN3077 und UN 3082 sind dann in diesen Verpackungen gar kein Gefahrgut mehr.


Bis auf den letzten Satz stimme ich Dir zu. Natürlich bleibt das Produkt oder der Stoff Gefahrgut. Die Klassifizierungskriterien werden ja auch unterhalb von 5l /5kg erfüllt. Es unterliegt eben nur nicht mehr den Vorschriften außer den allgemeinen Vorschriften der Unterabschnitte 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8.

Einige werden das jetzt für Kleinkrämerei halten, aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass wenn man kein Gefahrgut sagt, viele denken, man braucht gar nichts mehr zu berücksichtigen.

Mit kollegialen Grüßen


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Umweltgefährdend- Kennzeichnung von Umverpackungen [Re: Marco66] #24075 24.10.2017 07:10
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aw_ Offline
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Bin zwar kein Freund davon kommentierte Dinge zu kommentieren, mache aber hier eine Ausnahme:
Ich gebe Marco vollkommen Recht! Das wird in vielerlei Hinsicht verwechselt und als kein Gefahrgut bezeichnet was natürlich Fatal sein kann. Bei unseren Schulungen weise ich explizit auf diesen Punkt hin!
gruss..aw

Re: Umweltgefährdend- Kennzeichnung von Umverpackungen [Re: Kemal] #24080 24.10.2017 12:59
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johnny_b Offline
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Originally Posted by Marco66
Einige werden das jetzt für Kleinkrämerei halten

Ich verstehe das Bedürfnis zur "Kleinkrämerei" gut, die kleinen Details machen oft den größten "Mist".

Ich hatte die Aussage bewusst "platt" formuliert. Gemeint war, dass ich der Sendung nicht mehr ansehe, dass es Gefahrgut ist, da weder gekennzeichnet noch per Beförderungspapier dokumentiert. Aber danke für die Klarstellung! =)


Grüße aus dem Ruhrgebiet, johnny_b

"better safe than sorry"
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