Natronkalk ist aber namentlich genannt, mit mehr als 4% Natriumhydroxid ist es UN 1907. Wenn also weniger 4% Natriumhydroxid, dann 2.2.8.1.6 ADR? Und wo nehme ich dann die UN-Nummer her?
Hallo Gitta,
Du hast völlig recht, bei einer Konzentration von bis zu 4% kannst du die UN 1907 nicht anwenden. Da der überwiegende Anteil des Gemisches dann Calciumhydroxid ist, dieses aber nicht namentlich genannt wird, musst du eine generische Eintragung wählen, die entweder
- Calciumhydroxid als Mischung oder
- den ätzenden Stoff als Ganzes
am Besten charakterisiert.
Ersteres ist mir jetzt aus dem Stegreif nicht möglich (da frage ich dann gerne einen Chemiker), für den zweiten Fall benötigst Du die Ergebnisse von Tests, die wahrscheinlich nicht vorliegen.
Denn im Umgangsrecht CLP ist es möglich, einen Stoff auf Grund seines pH-Wertes als korrosiv einzustufen.
3.2.3.3.4.2 Bei Gemischen, die starke Säuren oder Basen enthalten, ist der pH-Wert als Einstufungskriterium zu verwenden (siehe Abschnitt 3.2.3.1.2)...
Wenn das bei Deinem Lieferanten erfolgt ist, ist eine Übertragung dieser CLP-Klassifizierung in den Transport-Bereich nicht möglich und es müssen Tests durchgeführt werden.
Mit den Testergebnissen kannst Du dann ganz normal die Klassifizierung nach ADR 2.2.8.1.6 durchführen.