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Re: Gefahrstoffkennzeichnung widerspricht SDB [Re: Gandalf] #23878 24.08.2017 13:11
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Gitta Krämer Offline
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Hallo Gandalf,

zugegeben, Klassifizierung kann ich nicht gut, weil ich das nicht machen muß. Aber 2.2.8.1.6 ADR bezieht sich auf nicht namentlich genannte Gemische und deren Zuordnung zu Verpackungsgruppen.
Natronkalk ist aber namentlich genannt, mit mehr als 4% Natriumhydroxid ist es UN 1907. Wenn also weniger 4% Natriumhydroxid, dann 2.2.8.1.6 ADR????? Und wo nehme ich dann die UN-Nummer her? Ich glaub, ich steh grad auf dem Schlauch smile

Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer

Re: Gefahrstoffkennzeichnung widerspricht SDB [Re: Gitta Krämer] #23881 24.08.2017 14:54
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Gandalf Offline
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Hallo Gitta,
ja du hast Recht. Da war ich zu voreilig. blush
Gemäß der harmonisierten Einstufung im Chemikalienrecht wird NaOH im Gemisch ab 2 % mit H314 eingestuft (2 bis < 5 % als 1B, und >= 5 % als 1A). Gefahrgut (im Natronkalk) erst ab > 4 %.
Demnach könnten die Kanister von GG-Schorsch also 2 bis 4 % NaOH enthalten.
Gruß Gandalf

Re: Gefahrstoffkennzeichnung widerspricht SDB [Re: Gitta Krämer] #23883 25.08.2017 08:04
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Marco66 Offline
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Originally Posted by Gitta Krämer
Natronkalk ist aber namentlich genannt, mit mehr als 4% Natriumhydroxid ist es UN 1907. Wenn also weniger 4% Natriumhydroxid, dann 2.2.8.1.6 ADR? Und wo nehme ich dann die UN-Nummer her?


Hallo Gitta,
Du hast völlig recht, bei einer Konzentration von bis zu 4% kannst du die UN 1907 nicht anwenden. Da der überwiegende Anteil des Gemisches dann Calciumhydroxid ist, dieses aber nicht namentlich genannt wird, musst du eine generische Eintragung wählen, die entweder
- Calciumhydroxid als Mischung oder
- den ätzenden Stoff als Ganzes
am Besten charakterisiert.

Ersteres ist mir jetzt aus dem Stegreif nicht möglich (da frage ich dann gerne einen Chemiker), für den zweiten Fall benötigst Du die Ergebnisse von Tests, die wahrscheinlich nicht vorliegen.
Denn im Umgangsrecht CLP ist es möglich, einen Stoff auf Grund seines pH-Wertes als korrosiv einzustufen.
Originally Posted by VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008
3.2.3.3.4.2 Bei Gemischen, die starke Säuren oder Basen enthalten, ist der pH-Wert als Einstufungskriterium zu verwenden (siehe Abschnitt 3.2.3.1.2)...

Wenn das bei Deinem Lieferanten erfolgt ist, ist eine Übertragung dieser CLP-Klassifizierung in den Transport-Bereich nicht möglich und es müssen Tests durchgeführt werden.
Mit den Testergebnissen kannst Du dann ganz normal die Klassifizierung nach ADR 2.2.8.1.6 durchführen.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Gefahrstoffkennzeichnung widerspricht SDB [Re: Marco66] #23884 25.08.2017 09:06
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Gandalf Offline
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Hallo Marco66,
Antwort auf
musst du eine generische Eintragung wählen

Das ist nicht ganz richtig. Es handelt sich hier um Natronkalk, der bei mehr als 4 % NaOH der UN 1907 zugeordnet wird. Wenn es weniger ist, unterliegt dieser nicht dem ADR (s. SV 62). Hier wird jetzt nicht stattdessen nach einem anderen Eintrag gesucht, nur weil der Stoff ätzend nach Chemikalienrecht ist oder Tests durchgeführt.
Gruß Gandalf

Re: Gefahrstoffkennzeichnung widerspricht SDB [Re: GG-Schorsch] #23885 28.08.2017 07:37
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Marco66 Offline
Methusalem
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Hallo Gandalf,

da hast Du recht. SV 62 befreit Natronkalk in diesem Fall.
Die Vorgehensweise zur Findung der UN-Nummer, die ich aufgezeigt hatte, ist aber generell gesehen die Antwort auf die Frage,wie man für die Klasse 8 zu einer UN-Nummer für nicht namentlich genannte Stoffe kommt, insbesondere unter der Berücksichtigung der Unterschiede zwischen CLP und ADR.
Dieses war mir wichtig aufzuzeigen, da dieses vorher diskutiert wurde.
Das hätte ich besser klar machen können, danke für die Anmerkung.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
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