Hallo Erwin, Danke Dir
Ich nähere mich zaghaft meiner Antwort bzgl. des Seeverkehres ..
Wer ist denn nun für den IMDG als Gefahrgutbeauftragter überhaupt zuständig? Wir (Fuhrunternehmen) oder Spedition (die uns auch die Fähre bucht) ..
Ich würde vor allem zu gern wissen, wo ich die Infos schriftlich finde..
Danke Euch wie immer!
Viele Grüße
Carolin
Prinipiell seid ihr Versender im Sinne der GGVSee/IMDG-Code. Ihr müsst ja auch die IMO-Erklärung für die Fähre erstellen. Das MoU gilt in der Nordsee nicht.
Bei den zitierten Freistellungen der GbV wäre ich persönlich vorsichtig. Die von mir bereits in einem anderen Thema wieder gegebene Meinung einiger Behörden besagt, dass man entweder die GbV bei den Befreiungen wieder zuschlägt und gar nichts machen muss (also kein Gb, kein Jahresbericht, usw.) oder dass man andernfalls die GbV mit allem drum und dran bis zum Schluss durchziehen muss. Und das ist eigentlich auch meine persönliche Aufassung.
Entweder seid ihr ein Unternehmen, was der GbV unterliegt. Dann musst du eben bei Seeverkehr noch den besonderen Teil See aufsatteln. Oder ihr unterliegt nicht der GbV. Aber hier zu argumentieren: Naja im Straßenverkehr machen wir das mit Gb und machen nen Jahresbericht aber im Seeverkehr geht es vielleicht auch ohne, das halte ich für keine gute Lösung!