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Container Packzertifikat #2271 17.11.2004 15:38
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Mavo Offline OP
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Moin Kollegen,

ich habe folgendes Problem:
wir haben auf einen LKW der bereits angeladen zu uns ans Lager gekommen ist, 3 Paletten Gefahrgut in begrenzten Mengen geladen.
Nach unserer Beladestelle fuhr der LKW nachweislich noch eine weitere Beladestelle an, und hat noch Gefahrgutpaletten dazugeladen.
Die Sendungen waren alle für Norwegen gedacht, dementsprechend ist der LKW in Richtung Hafen gefahren.
Nach unserer Ansicht, brauchen wir als Absender kein Containerpackzertifikat ausstellen, da der LKW ja noch bei anderen Stellen zusätzliche Ladung erhält.
Wir können ja nicht für andere Ladung eine Haftung übernehmen, die wir ja per Containerpackzertifikat bestätigen.
Wir sind der Meinung,das der letzte Belader bzw. der Beförderer dieses Packzertifikat ausstellen muß, da es nur eine Beladeerklärung pro Fzg. geben kann.

Habt Ihr schon Erfahrungen damit machen können oder wie seht Ihr dieses ?

Danke vorab
Mavo

Re: Container Packzertifikat [Re: Mavo] #2272 18.11.2004 15:51
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Moin Kollege,

-gem. IMDG hat derjenige zu unterschreiben der die Beladung des Fahrzeuges abnimmt und gem. 5.4.2 ... wer gef. Güter auf ein Fahrzeug verlädt ... muß die für das Packen des Fahrzeuges verantwortlich Person..........
- gem. CTU hat der Shipper (§ 8 GGVSee Hersteller oder Verteiber)

Also die Sache ist doch klar. Du kommst um ein CPZ nicht herum, auch wenn noch weitere Verlader kommen. Diese geben ja dann wohl auch eine IMO(Beförderungsdok) mit CPZ mit.

Mal schauen was die anderen Mitglieder meinen.

Gruss

Anso

Re: Container Packzertifikat #2273 02.12.2004 14:56
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Claudi Offline
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Nur mal zur Eindeutigkeit:



Handelt es sich um einen "normalen" LKW (Plane/ Koffer) oder werden die Paletten in einen Container, der sich auf dem Fahrzeug befindet, geladen? Und wie gehen die Waren an Bord des Schiffes? In diesem auf den LKW befindlichen Container, geht der ganze LKW an Bord (quasi per Fähre?) oder die Paletten einzeln (ggf. im Hafen durch das Containerterminal in Container gepackt)?



Es kann doch pro Container nur ein CPZ geben?



Ich denke, wenn es darum geht, dass der Container nach Norwegen soll, müssten die Güter (einzelne Paletten) als LCL (less than containerload) im Hafen bei der Containerfreightstation abgegeben werden, dort wird dann ein Vollcontainer (FCL) gepackt - Packzertifikat. Deswegen, da es sich ja um verschiedene Absender handelt.

Wie es sich für Fähren verhält, kann ich nicht sagen, da ich grade keinen IMDG-Code zur Hand habe. Aber ich denke, die Reederei kann dazu Auskunft geben, die haben ja auch ihre Gefahrgutspezis.




Re: Container Packzertifikat [Re: Claudi] #2274 02.12.2004 16:56
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Mavo Offline OP
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Hi Claudi,

es handelte sich hierbei um einen Planenauflieger.
Dieser kam bereits angeladen bei uns an, unsere Paletten wurden zugeladen.
Danach fuhr der LKW nachweislich eine weitere Ladestelle an, wo er weiteres Gefahrgut zugeladen hat.
Im Kieler Hafen wurde der Trailer letztendlich kontrolliert, da die IMO des letzten Verladers falsch war.....
Ich sehe das mit nur einem CPZ pro Ladeeinheit genauso, aus diesen Gründen geben wir bei Stückgütern grundsätzlich kein CPZ mit, da wir nicht wissen, ob die Ware noch einmal umgeladen wird usw.
Der Trailer wird von dem LKW am Hafen angeliefert, wird aufs schiff gefahren und im Zielhafen durch eine andere Zugmaschine abgeholt, das nochmal zu der ersten Frage.
Fakt ist, das wir einen Anhörungsbogen bzgl. eines fehlenden CPZ´s bekommen haben.

Mal schauen was kommt.

MfG
Mavo


Re: Container Packzertifikat [Re: Mavo] #2275 07.12.2004 00:24
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Claudi Offline
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Das ist wirklich eine höchst interessante Frage - ich bin am recherchieren, soweit mir das möglich ist.
Besonder interessant, weil ich denke, dass Sie nicht der einzige sind, bei dem dieser Fall zutrifft. Nur scheint mir, dass der IMDG-Code immer nur davon ausgeht, dass es nur einen Verlader gibt.
Ich würde auch die Reederei oder jemanden von Hafen dazu befragen - die sollten es eigentlich wissen. Und ich hoffe, dass sich hier noch mehr Leute dazu äußern - es muss doch eine klare regelung dazu geben.

Re: Container Packzertifikat [Re: Claudi] #2276 07.12.2004 00:35
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DJSMP Offline
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Der IMDG-Code sagt zu mehreren Verladern auf jeden Fall nix. Ich glaub auch nicht, daß die GGVSee weiter hilft. Wenn, dann gibts dafür höchstens ne Richtlinie ähnlich der RSE bei Straße/Eisenbahn.
Ich bleib dran...

Re: Container Packzertifikat [Re: DJSMP] #2277 13.12.2004 20:43
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DJSMP Offline
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Kurzer Zwischenbericht:
Es gibt wohl keine GG - Gesetzgebung, die von mehreren Verladern für einen LKW ausgeht.
Es haben sich während meiner Recherche in meiner Firma 2 Meinungen heraus gebildet:

- Meinung 1: NUR der letzte Verlader muß eine Fahrzeugbeladeerklärung/ CPZ ausstellen, da die einzelnen Sendungsteile durch die verschiedenen IMO-Erklärungen eindeutig jedem Verlader zugeordnet werden können.


- Meinung 2 (und dazu gehöre auch ich): ALLE Verlader müssen bestätigen (d.h. zumindest jeder Verlader die FBE unterschreiben oder jeder eine FBE selbst für seinen Teil ausstellen oder etwas Vergleichbares tun).

Mit der FBE wird ja unter anderem auch bestätigt, daß alle Packstücke in einwandfreien Zustand sind und nach den gültigen GG-Richtlinien (z.B. IMDG-Code) gepackt wurden (z.B. auch Mengenbeschränkungen und Zusammenpackverbote eingehalten wurden).
Meiner Meinung nach kann der letzte Verlader nicht die gesamte Verantwortung für alle vorherigen Verlader übernehmen, indem nur eine FBE ausgestellt wird, da er außer einer Sichtptüfung keine Möglichkeit hat, die Packstücke der anderen Verlader zu kontrollieren. Aus diesem Grunde kann ich mich mit Meinung 1 nicht wirklich anfreunden...

Demnächst mehr zum Thema
Gruß PH <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />

Re: Container Packzertifikat [Re: DJSMP] #2278 14.12.2004 12:00
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Mavo Offline OP
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Hi,



schön und gut, aber mal angenommen dem Fall, das der letzte Verlader kein Gefahrgut verlädt, sondern nur meinetwegen Lebensmittel...

1. Trennvorschriften ( kann ich als Gefahrgutverlader nicht mehr prüfen, wenn nach mir noch zugeladen wird )

2. Gefahrgut muß immer an den Türen verladen werden, damit es zugänglich ist, d.h. der letzte Verlader müßte unsere Paletten abladen sein kram aufladen, und danach unsere Paletten wieder raufschieben. Damit wäre unser CPZ hinfällig, da unsere Ladung eben "manipuliert" wurde, und damit ist wieder der letzte Verlader in der Pflicht.



und nu ?

Dieses ist ja nichtmal aus der Luft gegriffen sondern gängige Praxis so wie ich das sehe.



Gruß

Mavo

Zuletzt bearbeitet von Mavo; 14.12.2004 12:01.
Re: Container Packzertifikat [Re: Mavo] #2279 14.12.2004 16:17
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Rupert Offline
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Beiträge: 382
Eine kleine Anmerkung eines imdg-Neulings...

Gefahrgut sollte leicht zugänglich geladen werden (in Türnähe etc..) .. muss aber nicht. (7.5.2.3)



Klare Definitionen bei muss, sollte und darf.



Ein paar Zeilen weiter...

7.5.2.7

Der für das Packen einer Beförderungseinheit mit gefährlichen Gütern Verantwortliche muss ein Container Packzertifikat ausstellen.







Gruß

Rupert

Zuletzt bearbeitet von Rupert; 14.12.2004 16:35.

Have a nice day!
Re: Container Packzertifikat [Re: Rupert] #2280 15.12.2004 16:01
A
Anonym
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Anonym
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A
Moin,
ich habe im letzten Jahr zu genau diesem Problem beim BMVBW nachgefragt. Fakt ist: derjenige, der Gefahrgut in eine CTU packt, die für eine Seebeförderung vorgesehen ist, hat ein Packzertifikat zu erstellen. Es spielt dabei keine Rolle, ob er die CTU komplett oder nur zum Teil belädt.
Auf die Frage, wie es sich bei einer Verladung von harmlosem Gut auf eine mit Gefahrgut angeladene BE verhält, antwortete das BMVBW: "(...) unabhängig davon, ob ungefährliche Güter zugeladen wurden, ist jeweils eine Anschlussbescheinigung bei Zuladung auszustellen, da die CTU eine Gefahrgut-CTU ist. (...) Bei der Komplettierung von teilweise mit Gefahrgut beladenen CTUs kann man sich auf das für die Vorbeladung ausgestellte Packzertifikat stützen.(...)"
Grüße,
JOHA

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