Re: Einzelhandelsgerechte Verpackung
[Re: TDamm]
#2262
19.11.2004 11:04
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Udo Leithold
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Hallo, ich möchte nochmals klarstellen, dass die Freistellungen aus 1.1.3.1 a ADR für Privatpersonen großzügig zu behandeln ist. Wer soll die Hausfrau kontrollieren und abstrafen, wenn sie ihren Haushalt mit neuer Chemie auffüllt und nicht weiß was das ADR dazu sagt? Weiß einer wieviel unterschiedliches Gefahrgut beim Wochenendeinkauf im Einkaufskorb ist? Wer will verlangen, dass jeder das ADR zu Hause hat? Einzelhandelsgerecht verpackt ist nur symbolisch auf die Größe der Verpackung bezogen. Auch wenn ein Stoff ohne Verpackung im Einzelhandel verkauft wird, ist er für die Nutzung der Freistellung geeignet. Es ist einmal zwischen innerstaatlicher und grenzüberschreitender Beförderung zu unterscheiden. Im ersten Fall gilt die GGVSE mit den Einschränkungen der Anlage 2. Im zweiten Fall nur das ADR. Das ADR gibt die einzelhandelsgerechte Verpackung und den Verwendungszweck vor, nichts anderes. Dann ist der Beförderungsvorgang vom ADR freigestellt. Die Anlage 2 der GGVSE begrenzt nur noch die Beförderungsmengen, mehr ebenfalls nicht. Der Verwendungszweck ist ebenfalls sehr allgemein formuliert und deshalb weit auszulegen. Es muss nochmals deutlich gemacht werden, dass in diesem Fall keine geprüften oder zugelassenen Verpackungen notwendig sind, ebenso keine Kennzeichnung und Bezettelung der Versandstücke. Dies war unter anderem auch ein Thema des Erfahrungsaustausch der Kontrollbehörden im Oktober.
Gruß Udo Leithold
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Re: Einzelhandelsgerechte Verpackung
[Re: Fred Reinke]
#2263
21.11.2004 17:48
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TDamm
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Hallo Herr Reinke,
natürlich meinte ich 1.1.3.3a letzter Satz. Der liegt beim scrollen so nah an 1.1.3.3b, dass ich mich eben versehen habe. Wenn UN 1202 steuerrechtlich als Heizöl in Kraftstoffkanistern befördert wird, ist dies nach dem ADR ok. Steuerrechtlich wird es erst gefährlich, wenn es sich im Tank des Fahrzeuges befindet.
Mit freundlichen Grüßen Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Einzelhandelsgerechte Verpackung
[Re: w-sellschopp]
#2264
03.01.2005 14:20
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Sascha
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Hallo, Kannst mir das mal kurz erklären? Ich dachte, wenn ich Privatperson bin, fall' ich komplett aus dem ADR heraus, nach 1.1.3.1. Du hast jetzt von der Anlage 2 GGVSE gesprochen. Das steht was von Bezettelung und Zulassung usw. [color:"blue"] auch für Privatpersonen??? [/color]
Was ist denn, wenn die Mama beim Baumarkt einen Eimer Farbe holt und da ist kein Gefahrzettel drauf. Fällt sie dann unter das ADR? Wenn der Eimer Farbe aus eine kombinierten Verpackung kommt, weil er vielleicht unter LQ versandt wurde, dann ist doch sowieso kein Gefahrzettel drauf, oder? Ich kapier' jetzt irgendwie nichts mehr... <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Mit freundlichem Gruss,
Sascha
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Re: Einzelhandelsgerechte Verpackung
[Re: Sascha]
#2265
03.01.2005 15:52
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Wilhelm Kassing
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Hallo Sascha, nur keine Panik.Die Fundstelle in der Anlage 2 zur GGVSE gilt für 1.1.3.1 c ADR. Die Befreiung vom ADR nach 1.1.3.1 a gilt selbstverständlich für die Mama mit dem Eimer Farbe, auch wenn sich kein Gefahrzettel auf dem Eimer befindet. Beachtet werden müssen nur die Voraussetzungen: 1. privater Gebrauch oder... 2. einzelhandelsgerechte Verpackung 3. keine Mengenüberschreitung nach 1.1.3.6 4. Vorkehrungen ....
Nur schade,dass Mama keine ADR Schulung hat. Deshalb kauft sie den Eimer und ihr Haarspray, wie sie im Einzelhandel angeboten werden; und genau dass ist mit "einzelhandelsgerechte Verpackung" gemeint.
Lassen wir doch einfach mal die Kirche im Dorf. Manchmal habe ich das Gefühl, wenn wir bei manchen Punkten im ADR keine Probleme haben, suchen wir uns welche. Was bisher ohne besondere Regelung bestens funktioniert, müsste unbedingt in §§-Korsett gebracht werden.
Eine Frage zum Schluss. Wo gibt es gefüllte Reservekanister im Einzelhandel zu kaufen?
Alles Gute für 2005
Grüsse aus Wadern
Wilhelm Kassing
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