Absender/Beförderer wer ist verantwortlich
#222
14.07.2002 16:20
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Anonym
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Ein Unternehmer hat einen Vertrag zum Ausrollen der Versandstücke. Er stellt lediglich das Fahrzeug, eingesetzt und beladen wird es vom Absender. Von dort erhält der Fahrer ein Beförderungspapier. Die Angaben über die Art der Verpackung sind fehlerhaft. Die Gefahrgutüberwachung behauptet, dass der Beförderer für den Inhalt verantwortlich sei. Ich bin der Auffassung, dass das nicht sein kann, da kein Selbsteintritt vorliegt und § 9 Abs. 1 Nr. 2 GGVS (alt) die Verantwortlichkeit des Absenders abschließend regelt!
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Re: Absender/Beförderer wer ist verantwortlich
#223
16.07.2002 08:28
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Willi_Pape
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Hallo Herr Hiltmann,
das sehen Sie meiner Meinung nach völlig richtig. Absender ist derjenige, der mit dem Beförderer einen Beförderungsvertrag abschließt. Der Absender ist auch für das Beförderungspapier verantwortlich und nicht der Beförderer. Haben Sie denn schon einen Anhörungsbogen? Mich würde interessieren mit welcher Begründung der Beförderer zuständig sein soll.
Zuletzt bearbeitet von UHeins; 16.07.2002 08:37.
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Re: Absender/Beförderer wer ist verantwortlich
[Re: Willi_Pape]
#224
16.07.2002 18:33
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Anonym
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Hallo Herr Pape, nein, einen Anhörbogen hat das Unternehmen noch nicht bekommen. Ich hatte die Überwachungsbehörde aufgefordert, mir zu begründen, weshalb ein Beförderer für den Inhalt des Bef.-Papieres verantwortlich sein sollte. Die Antwort steht noch aus. Ebenfalls steht noch aus, die Begründung, warum das Unternehmen einen Verantwortlichen benennen sollte. Ich berichte wieder, wenn sich etwas getan hat.
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Re: Absender/Beförderer wer ist verantwortlich
[Re: Willi_Pape]
#225
19.07.2002 16:07
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Anonym
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Hallo Herr Pape, die Überwachungsbehörde hat jetzt reagiert. Antworten gibt sie keine, denn unsere Meinung könnten wir ja vor Gericht vertreten. Im Übrigen würde dem Unternehmen ein Bußgeldverfahren ins Haus stehen, da man der Meinung ist, der Beförderer ist doch für den Inhalt, da er ein Beförderungspapier mitgeben muss. Damit sei gleichzeitig gemeint, dass damit auch der Inhalt stimmt, gleich ob der Beförderer das BP überhaupt sieht (weil es direkt bei der Verladung dem Fahrer mitgegeben wird) oder nicht.
Kennt jemand Urteile, die dies oder das Gegenteil bestätigen?
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Re: Absender/Beförderer wer ist verantwortlich
#226
22.07.2002 11:02
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Willi_Pape
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Hallo Herr Hiltmann, so einfach ist es ja nun nicht. Bei einem Bußgeldverfahren bekommt man zuerst ein Anhörungsbogen. Darin muß expliziet aufgeführt werden gegen welche Paragrafen Sie verstoßen haben sollen. Für mich gibt es da nur eine Möglichkeit der Behörde. In der neuen GGVSE steht unter § 9 Abs. 2 (Beförderer) Nr. 6 folgendes: Der Beförderer darf, wenn er einen Verstoß gegen die in Nr. 1 bis 3 genannten Vorschriften des ADR oder RID feststellt, die Sendung so lange nicht befördern, bis die Vorschriften erfüllt sind. Aber in diesen Nr. 1 bis 3 steht über Verpackungen und Angaben zur Verpackung nichts. Lediglich über Vermerke im Beförderungspapier bei Transporte nach § 7 GGVSE. Desweiteren können Sie sich auf § 9 Abs. 2 Nr. 5 berufen, der besagt, dass sich der Beförderer auf Angaben anderer Beteiligten verlassen kann. Ebenfalls ist der Absender nach § 9 Abs 1 Buchstabe "g" dafür verantwortlich das ein ordnungsgemäßes Beförderungspapier mitgegeben wird. Auch schreibt der § 410 Handelsgesetzbuch (HGB) vor, das der Absender den Frachtführer bei gef. Gütern schriftlich informieren muß. Da also lediglich der § 9 Abs 2 Nr. 6 GGVSE angezogen werden kann, können Sie sogar die Übergangsfrist bis zum 31.12.2002 in Anspruch nehmen. Dieser Passus steht nämlich in der GGVS vom 22.12.1998 nicht drin. Also warten Sie doch mal den Anhörungsbogen ab.
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Re: Absender/Beförderer wer ist verantwortlich
[Re: Willi_Pape]
#227
25.07.2002 12:31
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TDamm
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Hallo Herr Hiltmann, hallo Herr Pape,
aus beruflicher Sicht muß ich schon mal die Bußgeldstelle in Schutz nehmen. Richtig ist, dass zuerst ein Anhörbogen mit konkreten Tatvorwurf und verletzter Vorschrift genannt werden sollte. Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, sind Sie, Herr Hiltmann Unternehmer im Güterverkehr und stellen Ihr Fahrzeug bei einem Verlader/Absender bereit. Dieser übergibt dann Ihren Fahrer die Ladung nebst Papiere und Ihr Unternehmen verteilt es zum Endkunden (ausrollen). Jedenfalls ist dies so gängige Praxis, aber gefährlich. Auch habe ich entgegen Ihren Ausführungen, Herr Pape, eine andere Meinung. In der alte und auch in der neuen Vorschrift hat auch der Beförderer daufür zu sorgen, dass das vorgeschiebene Beförderungspapier (also mit dem richtigen Inhalt nach ADR)dem Fahrer übergeben wird. Auf folgende Vorschrift würde ich verweisen: § 10 Nr. 7d i.Vm. § 9 Abs. 3 Nr. 4a GGVS und RN 10381 ADR bzw. § 10Nr. 6f iVm § 9 Abs. 2 Nr.2f Doppelbuchstabe aa GGVSE und Unterabschnitt 8.1.2.1 ADR Bußgeldrichtsatz RES 250,00 Euro
Diese oben geschilderte praktische Handhabung hat aber ein weiteres Problem. Wenn Sie als Beförderer nicht wissen welches Gefahrengut Ihrem Fahrer übergeben wird, können Sie auch nicht wissen, welche speziellen Ausrüstungsgegenstände auf dem Unfallmerkblatt gefordert werden. Da jeder Absender nun eine eigenes Unfallmerkblatt erstellen kann, laufen Sie immer in die Gefahr nicht die richtige Ausrüstung an Bord zu haben, Verstoß § 10 Nr. 6f iVm. § 9 Abs. 2 Nr. 2f, bb GGVSE und Abschnitt 8.1.5 c ADR. Also vorher Ladungsangebot und Preis nennen lassen, die Kosten und das Risiko selbst kalkulieren (Sie sind ja Unternehmer) und entscheiden ob oder ob nicht gefahren wird.
Ein Hinweis noch. Der Absender (Verlader kann auch zum Absender werden) hat den Beförderer und nicht den Fahrer!!! vollständig auf das gefährliche Gut hinzuweisen (§ 10 Nr. 5a Ivm. § 9 Abs. 1 Nr. 1a GGVSE). Damit könnte man bei einem guten Richter den Preis eventuell drücken.
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Absender/Beförderer wer ist verantwortlich
[Re: TDamm]
#228
25.07.2002 18:58
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Willi_Pape
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Hallo Herr Damm,
es wäre ja auch langweilig, wenn wir alle einer Meinung wären. Dann würden ja Anwälte und Richter arbeitslos.
Ich habe mir die von Ihnen genannten Passagen in der GGVS 99 auch noch einmal in Ruhe zu Gemüte geführt. Sie haben in Ihren Ausführungen schon einen entscheidenden Satz in Klammern gesetzt. Dieser Satz steht nämlich nicht in der GGVS, wird aber von den Ordnungsbehörden gerne hinein interpretiert.
Wenn es so wäre, müßte meines Erachtens auch im Bußgeldkatalog der RS 002 ein Unterschied gemacht werden ob es sich um ein fehlerhaftes oder nicht vorhandenes Beförderungspapier handelt. Dies ist aber extra nicht gemacht, da nämlich für den Inhalt des Beförderungspapieres eindeutig gemäß § 9 Abs.1 Nr. 2 der Absender verantwortlich ist.
Ihre weiteren Äußerungen in Bezug auf das Unfallmerkblatt sind zwar im Grunde richtig, haben allerdings mit dem Eintrag ins Beförderungspapier nichts zu tun. Im Unfallmerkblatt steht auch nichts über Verpackungen.
Der Absender kann also sehr wohl dem Beförderer das Unfallmerkblatt zusenden, damit die richtigen Ausrüstungsgegenstände mitgeführt werden.
Zuletzt bearbeitet von Willi_Pape; 25.07.2002 19:02.
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Re: Absender/Beförderer wer ist verantwortlich
[Re: TDamm]
#229
08.08.2002 18:42
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Hallo Herr Damm, Hallo Herr Pape, ich sehe die Ausführungen aus Sicht der Bußgeldstelle mit Bedenken. Herr Pape hat nach meiner Auffassung Recht, dass für den Inhalt des Beförderungspapieres des Absender (und nur dieser) verantwortlich ist. Für den Beförderer besteht die Pflicht ein Beförderungspapier mitzuführen. Unter den Begriff vorgeschrieben kann meines Erachtens nicht der Inhalt subsumiert werden, da sonst eine Änderung des Inhaltes ohne Wissen des Absenders für diesen zum Bußgeld-Risiko würde. Ich würde unter vorgeschrieben eher verstehen, dass überhaupt ein BP mitgeführt wird (ggf auch aus zusammengesetzten Dokumenten). Aber wenn Sie bei Ihrer (beruflichen) Auffassung bleiben, müßten von Ihnen auch entsprechende Bescheide erlassen und diese durch Gerichte verworfen oder bestätigt worden sein. Können Sie hier Infos geben?
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Re: Absender/Beförderer wer ist verantwortlich
#230
15.08.2002 12:29
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TDamm
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Sehr geehrter Herr Hiltmann,
Leider konnte ich erst heute Antworten. Wie bekannt streikte die Technik. Wegen fehlenden oder falschen Angaben im Beförderungspapier habe ich bereits Bußgeldbescheide gegen den Absender, den Beförderer und den Fahrer erlassen. Diese Auffassung wurde u.a. erst dieses Jahr bei einem Beförderer vom Amtsgericht bestätigt. Jedoch hat das Amtsgericht von einer Begründung nach § 77b OwiG abgesehen Ich war nur als Vertreter der Behörde anwesend. Da die Fahrer seltener in Einspruch gehen, liegt hier keine gerichtliche Entscheidung vor.
Auch ist jetzt in der RSE zur GGVSE im Punkt 96.1.3 eine Regelgeldbuße für den Fahrer festgelegt, wenn im Beförderungspapier Angaben fehlen. Da der Beförderer dafür zu sorgen hat, dass seinem Fahrer das Papier (ordnungsgemäß) übergeben wird, muss diese Verantwortung des Fahrers zum Inhalt auch beim Beförderer, notfalls über § 14 OwiG, anwendbar sein. Damit wäre abzuleiten, dass der Absender nicht alleinig für den Inhalt des Bef.-papiers verantwortlich ist.
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Absender/Beförderer wer ist verantwortlich
[Re: TDamm]
#231
15.08.2002 15:14
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Willi_Pape
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Hallo Herr Damm, um zu überprüfen, ob wir von dem selben reden möchte ich ein kleines Beispiel nennen. Wem würden Sie hierfür ein Bußgeldbescheid zukommen lassen? Angenommen es ist alles sonstige richtig nur folgender Eintrag als Bezeichnung des Gutes: UN 1263 Lack Klasse 3 Verp. II ; ADR
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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