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Re: Was MUSS kontrolliert werden? [Re: Gerald] #21647 28.02.2016 17:30
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TDamm Offline
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Hallo Gerald,

Antwort auf
der Sinn der RSEB steht ja gleich ganz am Anfang im dritten Satz, und zwar: "Die neuen Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut wurden gemeinsam mit den zuständigen obersten Landes¬behörden ausgearbeitet und sollen als deren allgemeine Verwaltungsvorschriften eingeführt werden, um eine einheitliche Durchführung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften im Straßen-, Eisenbahn- und Binnenschiffsverkehr in Deutschland zu gewährleisten."


Die RSEB wurde nicht in allen Ländern eingeführt. Eine Verwaltungsvorschrift richtet sich an die Behörden und hat keine Rechtscharakter. Den Gerichten ist diese eh Schnuppe.


Antwort auf
Ich denke mal, das was in der RSEB unter 7-7.4 steht bezieht sich auf die Festlegungen in Abschnitt 8.1.4 und 8.1.5!


7-7.4 Erläutert den Begriff Ausrüstung am Ende des Satzes 1 und schränkt diesen auf die bei der be- und Entladung benötigte Ausrüstung ein. Sie Fahrzeugausrüstung nach 8.1.4 und 8.1.5 und ggfl. Teil 9 fällt unter den Begriff, dass das Fahrzeug den ADR - Rechtsvorschrifen entspricht.Denn was soll sonst die Sichtkontrolle des Fahrzeuges nach den ADR - Vorschriften bewirken?

Aber wie gesagt, dass ist meine Auffassung auch aus der Geschichte des ADR heraus. Denn als Belgigen den Antrag 2001 zur Änderung von 7.5.1.2 ADR 2005 stellte, wollte man nur die Ausrüstung zum Be- und Entladen zusätzlich aufnehmen und nicht die vorher eindeutig formulierte Kontrolle der Fahrzeugausrüstung nach Teil 8 streichen.


Gruß
Thomas

Zuletzt bearbeitet von TDamm; 28.02.2016 17:37.
Re: Was MUSS kontrolliert werden? [Re: TDamm] #21648 02.03.2016 22:06
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HaraldB Offline
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Hallo Gerald Hallo Thomas,

das ist eine interesante Diskussion die ihr hier führt. Die mich allerdins etwas verwirrt. Bisher hab ich es so gesehen dass die Ausrüstung gem. 8.1.4 und 8.1.5 kontrolliert werden muss.
In der RSEB wird in 7-7.4 auf die Ausrüstung die bei der "Be- und Entladung" verwendet wird verwiesen.
Um welche Ausrüstungsteile laut 8.1.4 oder 8.1.5 soll es sich hier handeln? Wird die Ausrüsung nicht wegen eines Zwischenfalls während dem Transport mitgeführt?
Um welche Ausrüstung handelt es sich aus dem Teil 9? Hier handelt es sich doch um technische Ausrüstung gem. der Tabelle in Abschnitt 9.2.1.1.
Sollte dieses Ausrüstung gemeint sein würde das RSEB 7-7.3

"Sichtprüfung des Fahrzeugs“ bedeutet, dass dabei offensichtliche Mängel feststellbar sein sollen, ohne dasshierfür besondere technische Hilfsmittel eingesetzt werden und vertiefte fahrzeugtechnische Kenntnisse erforderlich sind."

wiedersprechen.

Vielleicht könnt ihr mir ja etwas zu Klarheit verhelfen.

Harald

Re: Was MUSS kontrolliert werden? [Re: HaraldB] #21649 03.03.2016 10:28
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TDamm Offline
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Hallo Harald,

Antwort auf
Bisher hab ich es so gesehen dass die Ausrüstung gem. 8.1.4 und 8.1.5 kontrolliert werden muss.


nach hiesiger Auffassung ist das auch nach wie vor so, was von einigen Ländern offensichtlich so nicht gesehen wird.

Antwort auf
In der RSEB wird in 7-7.4 auf die Ausrüstung die bei der "Be- und Entladung" verwendet wird verwiesen.


Laut dem damaligen Antragsunterlagen wollte Belgien dass auch Umschlaganlage z.B. der Container Kran vor dem Beladen ebenfalls einer Sichtprüfung zu unterziehen ist.

Antwort auf
Um welche Ausrüstung handelt es sich aus dem Teil 9?


Teil 9 beinhaltet technische Bauvorschriften für Fahrzeuge. Diese sind meines Erachten so speziell, dass sie nicht bei einer Sichtkontrolle ohne technischen Sachverstand sofort sichtbar sind und somit bei der Kontrolle vor dem Beladen nicht geprüft werden können. Darüber besteht in den Ländern Einigkeit. Da das so ist, würde bei der o.g. Auffassung einzelner Länder, dass die Ausrüstung 8.1.4 und 8.1.5 nicht vor dem Beladen von normalem Stückgut vom Verlader zu kontrollieren wäre, eine Sichtkontrolle des Fahrzeuges gegen Null laufen. Das kann es aber nicht sein!

Ich hoffe ich habe nicht noch mehr Verwirrung gestiftet.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Was MUSS kontrolliert werden? [Re: TDamm] #21650 03.03.2016 11:40
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Skypainter Offline
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Jetzt muss ich da doch mal etwas ketzerisch einhaken. Hier wird diskutiert, ob die Fahrzeugausrüstung oder nur die zum Be- und Entladen vorgeschriebene Ausrüstung geprüft werden muss. Und die RSEB bringt auch nur noch mehr Verwirrung, da auch dort nicht zu Ende gedacht wurde.

Wo ist das Problem, ein Fahrzeug entsprechend zu prüfen. Zeitaufwand kann und darf nicht das Problem sein. Ich war mehrere Jahre in Belgien als GB hauptsächlich in der Klasse 7 tätig und 2 mal im Jahr kam die Behörde zur Kontrolle der Transportabwicklung. Jedes Transportunternehmen welches zu uns auf den Hof kam, wurde von der Behörde kontrolliert. Und dabei wurde eine Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges durchgeführt (grobe Kontrolle ohne Hilfsmittel), sämtliche Ausrüstungsgegenstände gemäß ADR 8.1.5.2, sowie die Verladeeinrichtungen geprüft. Für alle Transporte, die durchgeführt wurden, musste diese Kontrolle durchgeführt werden und die entsprechenden Aufzeichnungen mussten vorgelegt werden. Neben einem Kontrolleur der belgischen Atombehörde war auch immer ein Fachmann der für Gefahrguttransporte zuständigen Behörde anwesend.

Laut dessen Aussage wird diese Massnahme überall in Belgien durchgeführt und die Aufzeichnungen stichprobenartig kontrolliert. Ob das der Realität entspricht sei mal dahingestellt.

Aber als Absender möchte man doch auch auf der sicheren Seite sein, dass das Fahrzeug, welches gerade das Gelände verlässt, in allen Punkten den Vorschriften entspricht und ein Transport grundsätzlich gefahrlos durchgeführt werden kann. Und dazu gehört meiner Meinung nach auch die Ausrüstung nach 8.1.5.2 und das Vorhandensein ist zu kontrollieren.

Gruß aus dem Ländle


ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: Was MUSS kontrolliert werden? [Re: Skypainter] #21651 03.03.2016 15:21
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Gerald Offline
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Hallo,

@ Harald

Antwort auf
"Sichtprüfung des Fahrzeugs " bedeutet, dass dabei offensichtliche Mängel feststellbar sein sollen,


Für mich ist das die Überprüfung der Betriebs- und Verkehrssicherheit nach §23 StVO, wo steht: "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, ... dass das Fahrzeug, ... vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, ..."

@ Thomas

Antwort auf
was von einigen Ländern offensichtlich so nicht gesehen wird.


Ich dachte eigentlich, das die RSEB Erklärungen zur Auslegung/Erläuterung der gefahrgutrechtlichen Gesetze z.B. ADR, GGVSEB, u.ä. geben soll. Klar ist mir schon, dass dies Ländersache ist. Nur warum? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" /> Es wäre doch besser, die Reglungen/Erläuterungen gelten in allen Bundesländern. Denn so manche gesetzlichen Bestimmungen sind schon manchmal schwer zu verstehen.

Vielleicht wäre es besser gewesen, man hätte das, wie im Sprengstoffrecht geregelt. Hier gibt es das Sprengstoffgesetz und die 1.; 2. und 3. Sprengverordnung. Diese Sprengverordnungen regeln z.B. Ausnahmen vom SprengG u.ä zusätzlich gibt es noch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz, welche Erläuterung zu der Auslegung wiedergeben.

Antwort auf
Belgien dass auch Umschlaganlage z.B. der Container Kran vor dem Beladen ebenfalls einer Sichtprüfung zu unterziehen ist.


Ist nun mal von der WP15 nicht übernommen wurden.

@ Skypainter

Antwort auf
Und die RSEB bringt auch nur noch mehr Verwirrung, da auch dort nicht zu Ende gedacht wurde.


Für mich eigentlich nicht, man hätte ja die Erläuterungen zu ADR Abschnitt 7.5.1 bzw. Unterabschnitt 7.5.1.1 bzw. 7.5.1.2 nicht in die RSEB unter 7-5.1; 7-5.2; 7.6; 7-7.1; 7-7.2; 7-7.3 und 7-7.4 aufnehmen müssen. Es hat wohl aber Handlungsbedarf gegeben. Und bestimmt nicht aus dem Grund, die Beförderung zu vereinfachen bzw. Kosten zu sparen, was mancher so vielleicht denkt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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