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Re: § 2 Nr. 1 GbV [Re: King_Louie_21] #19649 22.01.2015 15:23
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Servus King Louie 21,

der Artikel 6 hat mich auch gewundert. 1.1.3.6 ADN hat deutlich höhere Gewichtsgrenzen. Anscheinend will das BMVI mit dieser Änderung tatsächlich weg von der alten Interpretation, dass 1.1.3.6 ADR bei allen beteiligten Verkehrsträgern genutzt werden kann. Sonst macht die Aufnahme 1.1.3.6 ADN in der Tat keinen Sinn. Sollte dies so gemeint sein, könnte dann natürlich auch im Seeschiffsverkehr 1.1.3.6 ADR nicht mehr für die Beurteilung herangezogen werden. Bislang kann es aber angewendet werden. Mit dem Zulauf zum Seehafen bringen Sie es ja selbst auf den Punkt. Zwei Container auf einer Beförderungseinheit (1998 Punkte) - Gb (SM) ja, je ein Container auf einer Beförderungseinheit (999 Punkte) - Gb (SM) nein. Bei UN 1856 ist die Sachlage etwas anderes. Es unterliegt nicht dem ADR, jedoch gilt der IMDG-Code. Somit ist ein Gb (M) erforderlich. Ein ähnlicher Fall ist UN 3166 im Seeverkehr. 1.1.3.6 RID ist mit 1.1.3.6 ADR identisch. Wenn allerdings die Interpretation geändert wird, macht es Sinn auch diesen Unterabschnitt in § 2 GbV zu erwähnen. Jedenfalls ist derzeit kein Gb (E) erforderlich, wenn 1.1.3.6 genutzt werden kann.

Beste Grüße aus Augsburg
Alfred Winklhofer

Re: §1 GbV [Re: King_Louie_21] #19650 02.03.2015 19:47
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo King_Louie_21,

wurde die Drucksache 618/14 eigentlich in der Sitzung am 06.02.2015 beschlossen? Ich werd aus dem Protokoll nicht schlau.

Gruß

Udo

Re: §1 GbV [Re: Udo Freitag] #19651 02.03.2015 21:03
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Udo,

das Protokoll gibt den Verlauf der Abstimmung wieder; der genaue Wortlaut findet sich in der Beschlussdrucksache 618/14(B):
  • «Siebente Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

    Der Bundesrat hat in seiner 930. Sitzung am 6. Februar 2015 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen zuzustimmen:

    [...]»
Die beiden Änderungen beziehen sich auf Artikel 3 (GGKostV). Der hier in Rede stehende Artikel 6 (Änderung der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen) wurde demzufolge unverändert angenommen.

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht noch aus.

Schöne Grüße.

Re: §1 GbV [Re: King_Louie_21] #19652 03.03.2015 05:49
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Udo Freitag Offline OP
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Vielen Danke King_Louie_21.

Gruß

Udo

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