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Wortlaut der A197 #19607 09.12.2014 13:36
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Marco66 Offline OP
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Liebe Kollegen,

ich warte noch auf meine IATA DGR 2015. Könnte mir jemand, um die Zeit zu überbrücken, den genauen Wortlaut der A197 geben? Bei der IATA gibt es ja nur den Wortlaut der Ankündigung und diese ist nicht sehr genau wenn es um die Packungsgröße geht:

A197-is a new special provision assigned to environmentally substances, UN3077 and UN 3082 that allows these substances to be shipped as not restricted; provided that the net quantity in any receptacle does not exceed 5 kg or 5 L and the packaging used meets defined standards.

Was ist denn hier unter "any receptacle" zu verstehen? Sind das, wie bei ADR und IMDG die inner packages oder single packages? Oder ist gar das gesamte Packstück gemeint und es gilt eine Obergrenze für dieses? Ich hoffe der offizielle Text ist genau so klar wie die entsprechenden Abschnitte bei ADR und IMDG.
Vielen Dank im Vorhinein.

Zuletzt bearbeitet von Marco66; 09.12.2014 13:38.
Re: Wortlaut der A197 [Re: Marco66] #19608 11.12.2014 17:29
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sonnenblume85 Offline
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Hallo Marco66,

leider kann ich dir den genauen Wortlaut auch nicht geben.. aber ich habe genau hierzu auch eine Frage.

Ich habe das Gerücht gehört, dass die Flughäfen diese Erleichterung nicht mit machen wollen. Dies würde bedeuten, dass wir weiterhin als Gefahrgut versenden müssten. Kann mit Jemand etwas zu diesem Gerücht sagen? Ist da was dran?

Vielen Dank

Re: Wortlaut der A197 [Re: Marco66] #19609 12.12.2014 20:20
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Kay Schmauder Offline
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SV 197: Diese Stoffe unterliegen keinen anderen Bestimmungen dieser Vorschriften, wenn sie in Einzelverpackungen oder zusammengesetzten Verpackungen mit einer Nettomenge pro Einzel- oder Innenverpackun von höchstens 5L für flüssige Stoffe und einem Nettogwicht von höchstens 5kg für Stoffe befördert werden, vorausgesetzt die Verpackungen entsprechen den allgemeinen Anforderungen von 5.0.2.4.1, 5.0.2.6.1.1 und 5.0.2.8.

Das ist der Wortlaut.

Bzgl. der Flughäfen, kann ich mir nicht vorstellen, dass die da dagegen schießen, da die Fluggesellschaften die Beförderer sind und hier kenne ich bis dato keine Airline, welche sich dagegen wehrt, kann aber alles noch kommen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Wortlaut der A197 [Re: Kay Schmauder] #19610 15.01.2015 09:07
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Marco66 Offline OP
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Vielen Dank, Kay,

Das hilft mir weiter.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Wortlaut der A197 [Re: Marco66] #19611 22.01.2015 15:44
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Winklhofer Offline
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Servus Marco,

siehe auch Zusatz 1 (deutsch) zu den IATA-DGR vom 15.1.2015. Dort wird zu 7.1.5.3.1 eine Anmerkung 2 hinzugefügt.

Beste Grüße aus Augsburg
Alfred Winklhofer

Re: Wortlaut der A197 [Re: Winklhofer] #19612 23.01.2015 09:16
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Marco66 Offline OP
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Super, das ist auch eine große Hilfe. Bezüglich der Akzeptanz von klassifizierten Sendungen UN3077 und UN3082:

Wir haben eine Information der Hong Kong Airline erhalten, nachdem dort diese Sendungen nicht mehr als Gefahrgut angenommen werden. Wir müssen die Sendung in diesem Fall als Nicht-Gefahrgut deklarieren, was zu erheblichem logistischem Mehraufwand führt.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Wortlaut der A197 [Re: Marco66] #19613 08.04.2015 07:57
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DJSMP Offline
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Hat er das schriftlich? Kann er das dann mal als Schriftstück rein stellen? Das wäre toll.

Re: Wortlaut der A197 [Re: DJSMP] #19614 10.04.2015 08:30
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Marco66 Offline OP
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Hallo DJSMP,

leider kann ich hier firmeninterne Kommunikation nicht einstellen. Es sollte aber ohne Probleme möglich sein eine offizielle Stellungnahme von der Firma Schenker oder einem anderen international aktiven Speditionsunternehmen dazu zu erhalten.
Als wir das Thema beim Gefahrgutkreis in Köln diskutierten war mein Eindruck, dass das in Speditionskreisen wohlbekannt ist.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Wortlaut der A197 [Re: Marco66] #19615 17.06.2015 08:43
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Claudi Offline
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Es gibt ja ein Addendum, in dem die Thematik aufgegriffen wird
http://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Pages/download.aspx

Addendum I, in der deutschen Version Seite 8 unten

Aber: was noch zu klären ist: wenn man EHS in <5 L/ KG versendet und das ganze als Gefahrgut schicken will - darf man weiterhin - wie früher - den Fisch/Baum weglassen oder muss der drauf? Streng nach dem Vorschriftentext muss er dann drauf, im Addendum steht "sollten die Vorschriften ..." ("should" im Englischen). Sollten? Können, dürfen, aber müssen nicht?

Hat jemand dazu noch Erkenntnisse? Es ist gerade eine Sendung UN 3082 abgelehnt worden, weil <5 L, als GG deklariert aber - wie "früher" üblich - ohne Fisch&Baum.

<img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />

Re: Wortlaut der A197 [Re: Claudi] #19616 17.06.2015 09:50
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aw_ Offline
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Hallo Claudi,
Antwort auf
Hat jemand dazu noch Erkenntnisse? Es ist gerade eine Sendung UN 3082 abgelehnt worden, weil <5 L, als GG deklariert aber - wie "früher" üblich - ohne Fisch&Baum.


IATA-DGR 55th edition 7.1.5.3.1 hatte den Zusatz: Die Markierung für umweltgefährdende Stoffe wird nicht verlangt auf.. Verpackungen.. mit 5L oder weniger.. oder 5Kg oder weniger...
Dieser Zusatz ist bei 56th Edition gestrichen!
Deshalb wohl die Ablehnung.
gruss..aw

Re: Wortlaut der A197 [Re: aw_] #19617 24.06.2015 07:53
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Marco66 Offline OP
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Hallo,
das sehe ich genau so. Das Weglassen ist nicht mehr erlaubt. Dafür darfst Du das Produkt als nicht-Gefahrgut transportieren.

Ob das Ganze dann immer noch eine Erleichterung ist, sei dahin gestellt. Nicht immer ist es ja möglich die SV anzuwenden. (siehe oben).


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Wortlaut der A197 [Re: Marco66] #22257 04.08.2016 14:50
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Angelina Offline
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Ich habe auch gerade so einen Fall frown
10 Eimerchen a'5 Liter.(UN3082)
Nun wollte ich die mal als Erleichterung nach IATA 2016 A197 versenden wobei wir diese Erleichterung noch nie in Anspruch genommen haben.
Ich verstehe das so, das ich alle 10 Eimer a'5Ltr. in einen Karton + Palette verpacken darf ohne jegliche Kennzeichnung laut 7.1.5.3.1 Anmerkung.2.
Ich würde jetzt lediglich ein Hinweis auf das Packstück bzw. Packliste ( "not restricted as per A197")
Was meint Ihr ? smile

Zuletzt bearbeitet von Angelina; 04.08.2016 14:51.
Re: Wortlaut der A197 [Re: Angelina] #22267 05.08.2016 13:25
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DJSMP Offline
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Jap, genau so. Meine Kunden geben in den Lieferpapieren proaktiv einen Hinweis auf A197 an, damit dann alle (z.B. beim Röntgen am Flughafen) Bescheid wissen, warum das nicht deklariert ist.

Wichtig ist, dass die "Eimerchen" auch die Anforderungen der A197 erfüllen.

Ich nehme mal an, dass die Eimerchen die CLP/GHS Kennzeichnung haben. Ein alter Streitfall ist dann, ob auch die Außenverpackung eine solche Kennzeichnung benötigt.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 05.08.2016 13:26.
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