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Re: Karton oder Kiste? [Re: Gandalf] #18668 30.04.2014 19:34
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GG1 Offline
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Hallo Gandalf,

das ist mir völlig klar. Aber erinnerst Du Dich noch an die Zeit als Unfallmerkblätter vom Absender mitgegeben werden mußten? Hier wurden UMB bemängelt, die sich an den Fahrzeugführer und nicht an den Fahrzeuglenker richteten. Auch die Toleranzen für die orange Warntafel haben wir meines Wissens nach den Kollegen aus der Alpenrepublik zu verdanken. Daß ein Polizist eine Geschwindigkeitsübertretung per seines geschulten Auges schätzen kann, nun...

Aber auch in Deutschland haben wir hier an der Stelle teilweise sehr (manchmal sogar über-) korrekte Beamten.

Grüße
GG1

Re: Karton oder Kiste? [Re: GG1] #18669 01.05.2014 13:16
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,

mit Österreich habe ich nur ab und an zu tun und die etwas donauabwärts angesiedelten Kolleg(inn)en haben sicher mehr Erfahrung mit ihren Vollzugsorganen. An der hier geführten Diskussion würden mich aber folgende Aspekte noch etwas genauer interessieren:
  • Ist die Bezeichnung «Karton» eindeutig? Bedeutet «Karton» immer, dass es sich um eine Kiste aus Pappe (4G) handelt oder könnte dies auch ein IBC aus Pappe (11G) oder eine starre Großverpackung aus Pappe (50G) sein?
  • Der nach wie vor gültige österreichische Gefahrguttransport-Vollzugserlass besagt, dass der ADR-Terminologie fremde Bezeichnungen wie «Hobbock», «Kolli», «Gebinde», «Eimer», «Schachtel», «Karton», u. dgl. nicht bzw. allenfalls zusätzlich zu verwenden sind. Welchen Ermessenspielraum hat ein österreichischer Gefahrgut-Kontrolleur dann noch? Gilt die alleinige Bezeichnung eines Versandstücks mit dem Begriff «Karton» als falsch oder ist dies lediglich mangelhaft?

    Wenn ich die allgemeinen Hinweise zur Zuordnung im Mängelkatalog richtig verstehe, dann muss bei falscher Beschreibung des Versandstücks die Gefahrenkategorie II vergeben werden, da hier eine definitive Zuordnung zur Checklisten-Unterposition 13.3.7 vorliegt. Bei lediglich mangelhafter Beschreibung trifft die Checklistennummer-Unterposition 13.3.8 zu und, wenn es sich nur um einen formalen Fehler handelt, dann könnte die Zuordnung eventuell auch zur Gefahrenkategorie III erfolgen.
  • Das ADR gilt in 48 Staaten, davon meines Wissens lediglich sechs Staaten mit Deutsch als Amtssprache (A, B, CH, D, FL, L). Bei grenzüberschreitenden Beförderungen ist Deutsch zulässige Sprache im Beförderungspapier und gerade für Nicht-Muttersprachler halte ich es für einen großen Vorteil, wenn einheitliche Begriffe im Beförderungspapier verwendet werden. Auch die Fahrer müssen sich mit der Ladung vertraut machen. Wie oft kommt es vor, dass z.B. ein rumänischer Fahrer eines ungarischen Spediteurs eine Ladung in Slowenien abholen oder übergeben muss? Die standardmäßigen ADR-Begrifflichkeiten auf Deutsch, Englisch oder Französisch beherrscht ein guter Fahrer vielleicht noch, aber wenn dann mal nur Muttersprachlern bekannte Begriffe ins Beförderungspapier geschrieben werden, dann wird es für den Fahrer und alle anderen Beteiligen schon schwierig.
Schöne Grüße.

Re: Karton oder Kiste? [Re: King_Louie_21] #18670 01.05.2014 14:36
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Gerald Offline
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Hallo King_Louie_21,

Antwort auf
Ist die Bezeichnung «Karton» eindeutig?


Im ADR gibt es nun mal diesen Begriff nicht, und damit ist es ein falscher Begriff. Lässt sich nun mal nicht ändern. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" /> Und in dem von Dir genannten "Gefahrguttransport-Vollzugserlass" können die fremden Bezeichnungen wie «Hobbock», u.ä. nicht maximal als Zusatzangabe verwendet werden.

Und in der Ausgangslage von exag, können die Verantwortlichen noch von Glück reden, das Sie nicht wegen Verstoß gegen Absatz 1.3.1 "...Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von Pflichten gemäß Abschnitt 1.3.2 unterwiesen sein ..." zur Verantwortung gezogen wurden. Kann natürlich sein, das die Verantwortlichen unterwiesen sind und es war nur ein Schreibfehler.

Dann hätte meiner Meinung nach Deine Aussage:

Antwort auf
dann könnte die Zuordnung eventuell auch zur Gefahrenkategorie III erfolgen.


auch zur Anwendung kommen können.

Antwort auf
davon meines Wissens lediglich sechs Staaten mit Deutsch als Amtssprache (A, B, CH, D, FL, L).


In Deutschland "deutsch" als Amtssprache, wo steht das?

Denn dann hätte man nicht der GbV im §5 Absatz 3 Die Schulungssprache ist deutsch. Auf Antrag ... und in der GGVSEB §14 Absatz (3) Ziffer 1 " ...wobei die Schulungs- und Prüfungssprache deutsch ist" aufgenommen.

An den verschiedensten Stellen im ADR z. B. Absatz 5.4.1.4.1 steht dann " wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Fran­zösisch ist, außerdem in Deutsch, Englisch oder Französisch, wenn nicht internationale Tarife für die Beförderung auf der Straße oder Vereinbarungen zwischen den von der Beförderung berührten Staaten etwas anderes vorschreiben. "

Antwort auf
aber wenn dann mal nur Muttersprachlern bekannte Begriffe ins Beförderungspapier geschrieben werden


Das ist genau das Problem, welches in der Ausbildung immer wieder merke. Zum Beispiel haben Bürger welche "Russisch" als Muttersprache haben, Probleme zum Beispiel bei dem Begriff "ersticken" bzw. "Schleimhäute".

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 01.05.2014 16:08.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Karton oder Kiste? [Re: Gerald] #18671 01.05.2014 16:55
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Antwort auf
Im ADR gibt es nun mal diesen Begriff nicht, und damit ist es ein falscher Begriff.

Hallo Gerald,

Danke für Deine Einschätzung. Wenn die Bezeichnung «Karton» falsch ist, dann hat ein österreichischer Kontrolleur auf Basis des ihm vom BMVIT zur Verfügung gestellten Mängelkatologs die Checklisten-Unterposition 13.3.7 zu beachten und die Zuordnung zur Gefahrenkategorie II vorzunehmen. Das erscheint mir ziemlich klar geregelt. Ob ein Ermessenspielraum bei Festsetzung der Höhe der Verwaltungsstrafe besteht, wäre eine andere Frage.

In welchen Fällen ein Kontrolleur von den Vorgaben im Mängelkatolog abweichen darf, darüber habe ich keine Kenntnisse. Wer nicht damit einverstanden ist, dass ein solcher Verstoß in Österreich geahndet wird, müsste sich wohl direkt an das BMVIT wenden oder ggf. den Gerichtsweg beschreiten. Aufgrund richterlicher Entscheidungen wurden die Gefahrguttransport-Vollzugserlässe bereits mehrfach angepasst.

Mit den anderen, von Dir angesprochenen Punkten driften wir etwas vom Thema ab. Deutsch ist in Deutschland vor den Gerichten und im Verwaltungsverfahren die alleinige Amtssprache: § 184 GVG, § 23 Abs. 1 VwVfG. Schulungs- und Prüfungssprache für Gefahrgutbeauftragte ist in Deutschland Deutsch oder auf Antrag auch Englisch (§ 5 Abs. 3 GbV, § 6 Abs. 3 GbV). Für die Fahrzeugführer ist die Schulungs- und Prüfungssprache immer Deutsch (§ 14 Abs. 3 Nr. 1 GGVSEB).

Wenn Deine russischen Kursteilnehmer Schwierigkeiten mit dem deutschen Text haben, dann stelle ihnen doch einfach ein paar Auszüge aus der russischen Version des ADR als Übersetzungshilfe zur Verfügung. Das wird ja wohl trotz deutscher Schulungssprache zulässig sein und vielleicht verstehen sie dann, was Du meinst. Die Definitionen im ADR (Stand: 2011) gibt's übrigens auch mehrsprachig: Glossary of the definitions in 1.2.1 ADR in 12 languages

Schöne Grüße.

Re: Karton oder Kiste? [Re: King_Louie_21] #18672 01.05.2014 17:18
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Hallo King_Louie_21,

Antwort auf
dann stelle ihnen doch einfach ein paar Auszüge aus der russischen Version des ADR als Übersetzungshilfe zur Verfügung.


Das ist nicht so einfach, denn in den Lehrgängen sind manchmal auch welche mit einer anderen Muttersprache dabei und dann würde ich diese (mit russischer Muttersprache) bevorzugen. Und das ist nicht mein Ding.

Da ich aber die Probleme kenne, versuche es so zu erklären, dass sie es verstehen. Vor Jahren war mir das nicht so bewusst, denn da gab es bei der Prüfung gerade mit diesen Begriffen Probleme. Der Vorteil war damals, wie Ausbilder durften bei der Prüfung noch dabei sein, was ja heute verboten ist.

Antwort auf
Mit den anderen, von Dir angesprochenen Punkten driften wir etwas vom Thema ab.


Da gebe ich Dir Recht, aber Deine Quellenangaben sind schon hilfreich.


P.S. Verschiedene Verlage bieten ja jetzt Taschenkarten in den verschieden Sprachen mit den wichtigsten Begriffen aus dem ADR an. Das hilft dann schon.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 01.05.2014 17:38.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Karton oder Kiste? [Re: Gandalf] #18673 01.05.2014 20:31
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Hallo Gandalf, hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,

nachdem ich ja zusammen mit Gerald etwas abgeschweift bin, zurück zum eigentlichen Thema: Volkers Beförderer muss in Österreich 110,00 ¤ löhnen, weil im Beförderungspapier statt "Kiste" der Ausdruck "Karton" gebraucht wurde und es sich somit aus österreichischer Sicht um einen Verstoß der Gefahrenkategorie II handelt. Ich bin mir wirklich nicht sicher, dass ein vergleichbarer Fall in Deutschland umsonst durchgeht.

Die Angaben im Beförderungspapier sind fehlerhaft. Die lfd. Nr. 37.1.2 und 37.1.3 der Anlage 7 RSEB sehen ein Bußgeld in Höhe von 500,00 ¤ (Gefahrenkategorie I) bzw. 200,00 ¤ (Gefahrenkategorie III) vor, wenn der Beförderer nicht dafür sorgt, dass dem Fahrzeugführer vorschriftenkonforme Beförderungspapiere übergeben werden. Für den beschriebenen Fall könnte es in Deutschland nach meiner Lesart ein Ticket über 200,00 ¤ geben; da kommt man in Österreich billiger weg!

Schöne Grüße.

Re: Karton oder Kiste? [Re: King_Louie_21] #18674 01.05.2014 21:16
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Hallo King_Louie_21,

Antwort auf
Ich bin mir wirklich nicht sicher, dass ein vergleichbarer Fall in Deutschland umsonst durchgeht.


Gebe ich Dir recht, aber dann könnte in Deutschland noch der Auftraggeber des Absenders (§17GGVSEB) belangt werden, siehe §37 (1) Nr. 3 b, was nach RSEB Anlage 7 Lfd.Nr. 2 ein Bußgeld in Höhe von 500,00 ¤ (Gefahrenkategorie I) zur Folge hätte.

Damit würde diese falsche Angabe im Beförderungspapier "Karton" ein Bußgeld in einer Höhe von insgesamt 1000 ¤ bedeuten, da ist das Bußgeld in Österreich noch ein Schnäppchen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />

Da kann man nur hoffen, dass das der Kontrollierende nicht so eng sieht! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Karton oder Kiste? [Re: Gerald] #18675 01.05.2014 22:39
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P.S. Verschiedene Verlage bieten ja jetzt Taschenkarten in den verschieden Sprachen mit den wichtigsten Begriffen aus dem ADR an. Das hilft dann schon.


Hallo Gerald,

auch die CEFIC bietet hier Hilfestellung (für lau) an:

http://www.transperanto.org/

Was Deutsch als Amtssprache angeht: Ich kenne einen Fall, in dem ein Unternehmen in Deutschland schon mal Bußgeld bezahlt hat, weil es das Beförderungspapier bei einem Abgangsort in Deutschland in englischer Sprache erstellt hat (ich werde nächste Woche mal den genauen Tatvorwurf heraussuchen).

Grüße
GG1

Re: Karton oder Kiste? [Re: GG1] #18676 02.05.2014 06:28
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Was Deutsch als Amtssprache angeht: Ich kenne einen Fall, in dem ein Unternehmen in Deutschland schon mal Bußgeld bezahlt hat, weil es das Beförderungspapier bei einem Abgangsort in Deutschland in englischer Sprache erstellt hat (ich werde nächste Woche mal den genauen Tatvorwurf heraussuchen).

Hallo GG1,

falls die im letzten Satz des Abs. 5.4.1.4.1 ADR genannten Ausnahmen nicht zutreffen, dann ist das Beförderungspapier in deutscher Sprache abzufassen, wenn Deutschland das Versandland ist.

Rn 5-13 RSEB erwähnt als Ausnahme den Vor-/Nachlauf im See-/Luftverkehr, für den die Angaben im Beförderungspapier auch in englischer Sprache erfolgen dürfen. Darüber hinaus dürfen die Angaben «UMWELTGEFÄHRDEND» oder «MEERESSCHADSTOFF/UMWELTGEFÄHRDEND» gemäß Rn 5-17 RSEB in englischer Sprache erfolgen, ohne dass eine Ordnungswidrigkeit begründet wird.

Für ein eventuelles Bußgeld könnten aus meiner Sicht die lfd. Nr. 13.1/13.2 (Absender) oder 37.1.2/37.1.3 (Beförderer) der Anlage 7 RSEB relevant sein.

Die gem. SV 274 geforderten Angaben werden in der Praxis von den Absendern oft in englischer Sprache getätigt oder zur Verfügung gestellt, weil z.B. die chemischen Bezeichnungen im Sicherheitsdatenblatt auch nur in englischer Sprache vorliegen. An sich würden solche englischen Bezeichnungen nicht im Einklang mit Abs. 5.4.1.4.1 ADR stehen; ich habe aber den Eindruck, dass dies in der Regel großzügig toleriert wird. Hier sollte vielleicht von den Verbänden auf eine Klarstellung in den RSEB hingewirkt werden.

Schöne Grüße.

Re: Karton oder Kiste? [Re: King_Louie_21] #18677 02.05.2014 07:47
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Gandalf Offline
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Hallo King_Louie_21,
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genauer ins Auge fassen.
Wie gesagt, ich halte die vorgenommene Einstufung in Kategorie II für völlig überzogen. Man hätte hier mit 13.3.8 das ganze auch als Katgeorie III einstufen können.
Irgendwie fehlt mir hier sowieso ein bißchen das rechte Augenmaß, wenn man sich mal anschaut, was hier alles in Kategorie III eingestuft wird (z.B. unter Nummer 26). Da muss man sich allen Ernstes fragen, was in diesem Fall (Karton statt Kiste) die II soll. Das riecht doch nach Abzocke.

Huch, hatte irgendwie den Fortgang der Diskussion gar nicht mitbekommen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> Sorry.
Wo bitte machen wir da jetzt eigentlich die Unterscheidung zwischen 13.3.7 "falsch" und 13.3.8 "mangelhaft". Ist also "Karton" falsch und wäre "Ksite aus Pape" jetzt mangelhaft <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />? Oder wie verhält sich das?

Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 02.05.2014 12:39.
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