die deutsche Sprache ist nicht immer einfach. Ob ein Karton wirklich eine Kiste ist, wer weiß das schon?
Nicht erschrecken, wenn Dir demnächst ein österreichischer «Haftbrief» über 110,00 ¤ zugestellt wird! Das ist keine Post vom Staatsanwalt, sondern die Bankgarantie der Wiener Sparkasse, die Dich vor dem «Häfen» bewahrt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Habe mal im Duden nachgeschlagen, wie dort "Kiste" und "Karton" definiert ist. Es faellt mir kein anderes Nachschlagewerk der deutschen Sprache ein. Kiste und/oder Karton koennen manchmal sehr unterschiedliche Bedeutungen haben, jenachdem in welchem deutschsprachigen Land man wohnt.
Hallo zusammen, muss mal als Nicht-Österreicher nachfragen. Die Verpackung selbst wird ja nicht beanstandet, sondern nur die falsche nicht offizielle Verpackungsbezeichnung im Beförderungspapier. Und das wird als Gefahrenkategorie II eingestuft. Wie viele Kategorien gibt es eigentlich I - III oder mehr? Und welche Verstöße fallen denn unter die Kategorie I, wenn solch eine Falscheintragung hier schon als II behandelt wird. Gott sei Dank ist bei der Beförderung nichts passiert - man stelle sich nur vor, jemand hätte den falschen Eintrag gelesen und daraufhin falsche Maßnahmen ergiffen - nicht auszudenken. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Gruß Gandalf
Hallo GG1, erst mal danke. So wie ich das jetzt sehe, kann ich den hier geahndeten Verstoß keiner deutschen Gefahrenkategorie zuordnen. Ja streng genommen ginge wohl Kategorie III Nr. 2, aber hier ist ja eigentlich nicht "nichts verfügbar", sondern nur ein umgangsprachlich geläufiger Ausdruck genutzt worden, der nicht mal was mit der offiziellen Benennung oder Gefahrenzuordnung zu tun hat. Ich würde da aber evtl. gegen angehen. Ersatzweise 36 Stunden Haft, dafür??? Sorry da fehlt mir was! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Gruß Gandalf
Zu Absatz 5.4.1.1.1 5-14.1 Unter der Angabe in Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe e "Beschreibung der Versandstücke" ist die Art der Verpackung - wie in den Kapiteln 6.1, 6.5 und 6.6 bezeichnet - zu verstehen. Beispiele: 10 Säcke 3 IBC 2 Bergungsverpackungen 1 Sonderverpackung (z. B. Fasscontainer)
Grüße GG1
Re: Karton oder Kiste?
[Re: GG1]
#1866630.04.201413:57
Hallo GG1, das ist mir schon klar und formal ist das ja auch alles erst mal völlig korrekt - keine Frage. Aber muss denn sowas sein? Erhöht diese Ahndung (in diesem konkreten Fall) denn zukünftig die Sicherheit? Da hat jemand einen "(Papp)Karton" genommen und verschickt und fälscherweise jetzt halt nicht "Kiste aus Pappe" in Beförderunsgpapier geschrieben, sondern eben Karton (weil - sind wir doch ehrlich - im normalen Sprachgebrauch es ist doch ein Karton, Kisten sind meist aus Holz). Dafür so eine Aktion - Gefahrenkategorie II - "... mit der Gefahr schwerer Verletzungen oder einer erheblichen Schädigung der Umwelt verbunden ist, so dass in der Regel geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahr ergriffen werden, z. B. wenn möglich und angemessen die Behebung am Kontrollort ..."? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Meiner Meinung nach schießt die Ahndung mit 110 ¤ oder 36 Stunden Haft, deutlich übers Ziel hinaus. Eine Ermahnung und Hinweis auf den Fehler hätte es sicher auch getan. Wie gesagt es geht nur um diesen konkreten Fall (Eintrag Karton statt Kiste). Gruß Gandalf
Re: Karton oder Kiste?
[Re: GG1]
#1866730.04.201416:58
wenn's an's Eingemachte gehen soll, dann empfiehlt sich vielleicht ein Blick in die relevanten Rechtsvorschriften der uns benachbarten Alpenrepublik. Ohne hier Experte zu sein, würde ich die Checklistennummer-Unterpositionen 13.3.7 und 13.3.8 des aktuellen Mängelkatalogs zu §§ 15a und 16 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) genauer ins Auge fassen.