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Re: Wie würdet ihr kennzeichnen ? [Re: Mavo] #15356 06.08.2012 06:12
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gefahrgut-Kolleg(inn)en,

Antwort auf
So, habe noch von anderer Stelle eine zweite Aussage bekommen:
Dort wird auf das Kapitel 1.1.3.6. sowie 1.1.4.2. ADR verwiesen. Demnach befindet sich der LKW im Zulauf zum Seehafen, der Container ist mit einem Kl. 3 Label zu versehen, der LKW ist aber mit Orangefarbenen Warntafeln zu kennzeichnen. Eine Pflicht für ADR Schein, Ausrüstung sowie Fahrverbote ( Elbtunnel) besteht aber nicht, da die Ladung ja nur 400 Punkte hat.

Dieser Vorschlag gefällt mir; ich komme zum gleichen Ergebnis.

Erster Schritt:
Der Container ist gemäß IMDG-Code gekennzeichnet (Placards Kl. 3 und Fisch/Baum). 1.1.4.2.2 ADR verlangt für den Vorlauf zum Seehafen die aufgeklappte orange Warntafel.

Zweiter Schritt:
Es befinden sich begrenzte Mengen im Container. 1.1.3.4.2 ADR verweist auf 3.4 ADR. Nachdem bereits orange Tafeln verwendet werden, ist die Beförderungseinheit gem. 3.4.13 a) ADR nicht mit LQ-Placards zu kennzeichnen. Nachdem der Container bereits mit Placards für andere Gefahrgüter (Kl. 3) versehen wurde, entfällt gem. 3.4.13 b) ADR auch die Kennzeichnung des Containers mit den LQ-Placards.

Dritter Schritt:
Es werden weniger als 1000 Punkte befördert, somit darf die Freistellung gem. 1.1.3.6 ADR für den Vorlauf auf der Straße angewendet werden. 1.1.3.6.2 ADR befreit von der Verwendung der orangen Tafel. Allerdings wird die aufgeklappte orange Tafel geduldet (Nr. 5-10.2 RSEB).

Fazit:
Die Beförderungseinheit wird für den Vorlauf auf der Straße mit aufgeklappten orangen Tafeln gekennzeichnet; die Beförderung kann nach 1.1.3.6 ADR erfolgen. Für das Beförderungsdokument gilt 3.4.12 ADR, 5.4.1.1.1 f) Bem. 1. ADR, sowie 5.4.1.1.7 ADR. Damit beim Verladen keine Diskussion mit einem gut geschulten Fahrer entsteht, sollte mit dem Beförderer vorab geklärt werden, dass orange Warntafeln erforderlich sind, obwohl 1.1.3.6 ADR angewendet wird.

Ich hoffe, das ist so schlüssig, möchte aber nicht ausschließen, dass es auch andere Lösungen gibt.

Schöne Grüße.

P.S. Die Kennzeichnungsvorschriften für Beförderungseinheiten und Container mit dem LQ-Symbol (Abschnitt 3.4.13) werden im ADR 2013 neu gefasst. Dann dürfen das LQ-Symbol und die Großzettel/Placards sowie die orange Warntafel zeitgleich verwendet werden.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 07.08.2012 06:37.
Re: Wie würdet ihr kennzeichnen ? [Re: King_Louie_21] #15357 07.08.2012 07:35
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Mavo Offline OP
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Moinsen,

so habe nun alle Antworten die ich brauchte ( vom BMVBS sowie der Hamburger Behörder für Inneres).

Es gibt 2 Möglichkeiten

1.
Mit der Inanspruchnahme der 1.1.4.2. ( im Zulauf zum Seehafen)
LKW mit Orangefarbenen Warntafeln
Container mit Kl.3 Aufkleber sowie dem Fisch
( durchfahrt durch den Elbtunnel erlaubt, keine Pflicht bzgl. Ausrüstung und Schulung)

2.
Kennzeichnung normal nach ADR
LKW mit LQ Tafeln
Container mit Kl.3 + LQ + dem Fisch ( eine Mehrkennzeichnung ist nicht strafbar)

Gruß
Marco

Re: Wie würdet ihr kennzeichnen ? [Re: Mavo] #15358 07.08.2012 21:48
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Marco,

haben sich die Behörden auch dazu geäußert, ob die jeweilige Kennzeichnungsvariante als freigestellte Beförderung gem. 1.1.3.6 ADR gilt?

Variante 1 gestattet die Durchfahrt durch den Elbtunnel, d.h. es handelt sich um dann anscheinend um eine freigestellte Beförderung gem. 1000-Punkte-Regel. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Nur, damit ich nichts falsch verstehe: Bei Variante 2 ist der Elbtunnel tabu und ein Fahrer mit ADR-Schein ist notwendig? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />

Seetransport erfolgt nach IMDG-Code und ist normalerweise grenzüberschreitend. Wie beurteilen die anderen von der Beförderung betroffenen Staaten die von Deutschland geduldete übermäßige Kennzeichnung des Containers mit den LQ-Symbolen, wenn nach Variante 2 gekennzeichnet wird? Oder sollen die LQ-Symbole bei Ankunft im deutschen Seehafen wieder vom Container entfernt werden, ehe auf's Schiff verladen wird? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Schöne Grüße.

Re: Wie würdet ihr kennzeichnen ? [Re: King_Louie_21] #15359 08.08.2012 07:05
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Udo Freitag Offline
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Mion, moin liebes Forum,

die Elbtunnelpassage kann nur mit beiden Varianten zulässig. Die Gefahrgutsendungen haben sich Mengenmäßig nicht verändert und daran ändert auch eine übermäßige bzw. überflüssige Kennzeichnung nichts. Ab 2013 könnte es bezüglich der LQ-Sendung wieder anders aussehen.

Gruß

Udo

Re: Wie würdet ihr kennzeichnen ? [Re: Udo Freitag] #15360 08.08.2012 07:32
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Mavo Offline OP
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Moin,

ja, durchfahrt durch den Tunnel ist bei beiden Varianten aufgrund des nichtüberschreitens der 1000 Punkte möglich.

Sowohl nach ADR als auch nach IMDG Code ist eine Mehrkennzeichnung nicht verboten, und ich sehe bisher keine Probleme in den Ländern in die wir liefern.

@Udo,
klar, ab nächstes Jahr wird ja auch die Tunnelkategorie bei LQ`s teilweise mit angewendet.

Gruß
Marco

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