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Re: Spraydosen-Abfälle: Verhindern von Bewegung [Re: King_Louie_21] #15225 16.06.2013 20:44
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King_Louie_21 Offline OP
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Hallo Kolleg(inn)en,

beruhigende Nachrichten in Nr. 3-2.2 RSEB 2013: Wenn für Abfall-Druckgaspackungen (UN 1950) SV 327 in Verbindung mit PP 87 beachtet wird, müssen die Verpackungen nicht so ausgelegt und gebaut sein, dass Bewegungen der Druckgaspackungen und eine unbeabsichtigte Entladung (Entleerung) unter normalen Beförderungsbedingungen verhindert werden.

Technisch bedeutet dies, dass es hier zwischen ADR 2011 und ADR 2013 keine neuen Anforderungen gibt. Bleibt zu hoffen, dass diese Interpretation auch von allen Bundesländern angewendet wird.

Schöne Grüße.

Re: Spraydosen-Abfälle: Verhindern von Bewegung [Re: King_Louie_21] #15226 16.07.2013 15:39
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Gerald Offline
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Hallo Kolleg(inn)en,

ich habe heute den neuen Katalog der Alex Breuer GMBH in die Hand bekommen, und in diesem ist eine "Wellpappkiste für gebrauchte Spraydosen" abgebildet. Diese ist

- UN-Zugelassen
- für bis zu 28 gebrauchten Aerosoldosen auch OHNE Schutzkappe
- Aufsaugmaterial
- Art.Nr. 95853854.00

Das könnte den Ein oder Anderen weiter helfen, leider habe ich kein Bild und auf der Homepage ist auch keins.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Spraydosen-Abfälle: Verhindern von Bewegung [Re: Gerald] #15227 21.07.2013 15:24
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Hallo Kolleg(inn)en,
wollte dem Beitrag noch was zufügen, hat aber nicht geklappt.

Ich habe jetzt ein Bild von der Verpackung und hänge es als Datei an.

Anhänge
17953-SpraydosenEntsorgung4G.jpg (0 Bytes, 628 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Spraydosen-Abfälle: Verhindern von Bewegung [Re: Gerald] #15228 21.07.2013 20:55
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Antwort auf
Ich habe jetzt ein Bild von der Verpackung und hänge es als Datei an.

Hallo Gerald,

das ist schon eine "exklusive" Verpackung für Abfall-Spraydosen, die deutlich mehr leistet, als gefordert ist. Diese 4G-Verpackung entspricht aus meiner Sicht den Vorgaben der Nr. 3-2.1 RSEB und kann eine vernüftige Lösung für Kleinanfallstellen sein, die sich nicht genau auskennen und mit dieser Verpackung eigentlich nichts falsch machen können.

Entsprechend Nr. 3-2.2 RSEB gibt es wie bislang auch die Möglichkeit, vermutlich kostengünstigere Alternativ-Verpackungen für Abfall-Spraydosen (mit und ohne Schutzkappe) einzusetzen, die einen ausreichenden Standard gewährleisten. Ein Beispiel dafür hast Du ja bereits in Deinem Beitrag vom 19.11.2012 genannt; ein anderes Beispiel findet sich über diesen Link.

Schöne Grüße.
___________________

P.S. Die in den RSEB angewendete Interpretation ist lediglich eine Verwaltungsvorschrift in denjenigen deutschen Bundesländern, die die RSEB eingeführt haben; sie ist darüber hinaus nicht verbindlich. Entsprechend dem deutschen Antrag wurden im Juni 2013 von der UN-Expertengruppe Änderungen der SV 327 und der P 207 in den UN-Modellvorschriften (Orange Book) beschlossen, die die derzeitigen Vorgaben entschärfen und mehr oder minder dem alten Stand von ADR 2011 entsprechen. Wenn diese Änderungen ins das ADR übernommen werden, dann gilt zukünftig auch europaweit wieder, dass Abfall-Spraydosen nicht gegen Bewegung in der Verpackung geschützt werden müssen. Und neue Druckgaspackungen müssen nur noch gegen "übermäßige" Bewegung geschützt werden.

Re: Spraydosen-Abfälle: Verhindern von Bewegung [Re: King_Louie_21] #15229 21.11.2013 09:23
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sebstar Offline
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Um hier mal nachzufragen,

wir benutzen zur Beförderung von Abfall-Spraydosen mit Belüftungsschlitzen ausgestattete ASP800 und verfüllen zusätzlich mit Inertmaterial.
Gefahren wird das ganze per Übernahmeschein.

Wer muss das Beförderungspapier erstellen? Der Entsorger, oder wir als Unternehmen?

Re: Spraydosen-Abfälle: Verhindern von Bewegung [Re: sebstar] #15230 21.11.2013 11:37
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Gerald Offline
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Hallo sebstar,

sieh mal in der GGVSEB §17 (Pflichten des Auftraggebers des Absenders) Absatz 1 Nummer 2 und §18 (Pflichten des Absenders) Absatz 1 Nummer 1 nach, da steht was zum Ausfüllen bzw. liefern der Angaben für das Beförderungspapier.

Im §19 (Pflichten des Beförderers) Absatz 2 Nummer 5a, steht das der Beförderer die nötigen Begleitpapiere dem Fahrzeugführer zur Verfügung zu stellen hat.

Natürlich kann das Ausstellen des Beförderungspapieres auch gemäß eines Vertrages geregelt werden.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Spraydosen-Abfälle: Verhindern von Bewegung [Re: Gerald] #15231 21.11.2013 12:43
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sebstar Offline
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Danke für die rasche Antwort.

Es gibt einen Entsorgervertrag. Lapidar formuliert ist darin geregelt:

Begleitscheine und Beförderungspapier werden mittels Software hier erstellt.

Spraydosen, Elektroschrott usw. werden mittles Übernahmeschein gefahren. Elektroschrott zB. ist von den Vorschriften des ADR befreit, Spraydosen dagegen nicht.

Daher fragte ich mich, wer das Beförderungspapier für die Spraydosen ausstellt. Wir "können" das gar nicht, da wir alle Beförderungspapiere mittels Software erstellen, allerdings nur für Abfälle für die es einen EN gibt. Lange Rede kurzer Sinn, dies wird mit dem Entsorger abgeklärt. Hatte mich nur interessiert <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />.

Schöne Grüße aus dem hohen Norden.

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