Hallo ralle-peters,
falls Rangierzettel erforderlich sind, dann ist dies bei der jeweiligen UN-Nr. in Spalte 5 der Tabelle A (Kapitel 3.2 RID) "Verzeichnis der gefährlichen Güter" angegeben.
Für UN 1170 ETHANOL, UN 1202 DIESELKRAFTSTOFF, UN 1203 OTTOKRAFTSTOFF und UN 1230 METHANOL sind in Spalte 5 keine Rangierzettel vorgesehen.
Außerdem heißt es in den Erläuterungen zu Spalte 5:
"Die bei bestimmten Stoffen in Klammern angegebenen Rangierzettel nach Muster 13 und 15 (siehe Abschnitt 5.3.4) müssen nur in folgenden Fällen angebracht werden:
- Klasse 1: an beiden Seiten von Wagen, in denen Wagenladungen dieser Stoffe befördert werden;
- Klasse 2: an beiden Seiten von Kesselwagen, Batteriewagen, Wagen mit abnehmbaren Tanks und Wagen, auf denen Tankcontainer, MEGC oder ortsbewegliche Tanks befördert werden."
Schöne Grüße.