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Re: Abholung von Propanflaschen vom Baumarkt [Re: TDamm] #12651 25.03.2011 08:32
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UBurkhard Offline
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Übrigens habe ich in einem Vortrag eines großen Gaseherstellers gehört, dass die Gasflasche vom Baumarkt zwischen Beifahersitz und Rückbank eingeklemmt befördert werden sollte.
Nicht nur in Vorträgen, siehe z.B. hier.
Aber besser so als freifliegend oder gar, wie gestern gesehen, die 11-kg-Flasche auf dem Motorroller zwischen die Beine geklemmt. (Hatte leider keine Kamera dabei.)

Antwort auf
Als Mitfahrer sollte maximal die Schwi-mu dabei sein.
... Neeee, dann wird man u.U. Kennzeichnungspflichtig ... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: Abholung von Propanflaschen vom Baumarkt [Re: Claudi] #12652 25.03.2011 09:27
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo Claudi,

die GGAV Ausnahme 18 können wir deshalb nicht nutzen, da es dort heißt: ...die für die Beförderung NICHT AN DRITTE übergeben werden...
Ich interpretiere dies so, dass es sich dabei um Beförderungen im Werksverkehr handeln muss, um die Ausn. 18 nutzen zu dürfen; also kein weiterer Beteiligter (hier: Baumarkt) im Spiel sein darf.


Viele Grüße

Dieter
Re: Abholung von Propanflaschen vom Baumarkt [Re: Dieter2010] #12653 25.03.2011 12:54
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TDamm Offline
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Hallo Dieter,

das sehe ich nicht so.
Die Gefahrgutvorschriften gehören zu den Transportvorschriften. Der Baumarkt verkaut das Gas (mit Flasche) im Baumarkt. Somit Eigentumsübergang an den Käufer. Wenn der Käufer selber die Beförderung durchführt, liegt a Werksverkehr vor und das Gut wird zur Beförderung auch nicht an Dritte übergeben. Im Falle, dass das Gas für den häuslichen Gebrauch eingesetzt wird und der Käufer es als Privatperson befördert, haben wir eine Beförderung nach 1.1.3.1a ADR. Damit ist lediglich das Nichterfüllen der normalen Beförderungsbedingungen (Lasi, Schutzkappe) ahndbar. Wo die Punkte (Flayer von Koll. Burkhard) herkommen sollen ?????


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Abholung von Propanflaschen vom Baumarkt [Re: TDamm] #12654 29.03.2011 07:36
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Hinkelstein1964 Offline
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Beiträge: 3
Antwort auf
Wo die Punkte (Flayer von Koll. Burkhard) herkommen sollen ?????

Aus dem Bußgeldkatalog Tatbestand-Nr. 102ff ? Quelle: Verkehrsportal

102. Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher gestaut oder gegen herabfallen gesichert
102.1 bei Lkw oder Bussen -> 50,- ¤ und 1 Punkt
102.2 bei anderen als in Nr. 102.1 genannten Fahrzeugen -> 35,- ¤
102.2.1 mit Gefährdung -> 50,- ¤ und 3 Punkte

Zuletzt bearbeitet von Hinkelstein1964; 29.03.2011 07:38.

Locker bleiben, gaaaaaanz locker!
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