Ölfilter jetzt auch Gefahrgut?
#11671
13.10.2010 18:09
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Iceman_1986
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Hallo,
bin da auf was gestoßen. Ölfilter, aus PKW gelten ja derzeit nicht als Gefahrgut, da Motoröl auch nicht als Gefahrgut befördert wird. Der Flammpunkt von vorher genanntem liegt ja bei weit über 200 Grad Celsius. Durch Einführung des ADR 2011 und der Kennzeichnung von umweltgefährlichen Stoffen, bin ich der Meinung, dass Motorölfilter jetzt auch Gefahrgut im Sinne des ADR sind. Im Sicherheitsdatenblatt von Motoröl wird dieses mit den R Sätzen R50 bzw. R 53 beschrieben: "Schädlich für Wasserorganismen etc.".
Somit ist doch jetzt auch Motoröl Gefahrgut und als UN 3082 Umweltgefährdender Stoff flüssig n.a.g zu transportieren. Oder bin ich da auf dem Holzweg?. Würde mal gerne eure Einschätzung hören.
Ölfilter würde ich dann logischerweise als UN 3077 Umweltgefährdender Stoff fest n.a.g transportieren (Das Gegenstück....).
Allerdings gibt es da eine Übergangsfrist bis 2014 für Stoffe, die bisher noch nicht als Gefahrgut klassifiziert waren.
Danke für Euer Feedback im Voraus.
Gruß Iceman
Zuletzt bearbeitet von Iceman_1986; 13.10.2010 18:12.
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Re: Ölfilter jetzt auch Gefahrgut?
[Re: Iceman_1986]
#11672
13.10.2010 18:59
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J.Simon
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Hallo Icemann Öl und Kraftstoffilter gemischt fallen jetzt auch schon unter UN 3175, Klasse 4.1. Bei der Einstufung Motoröl als Gefahrgut mit den R-Sätzen 50 usw. gilt ja noch die Übergangsfrist nach ADR 2011 bis 31.12.2012, 1.6.1.19 neu. Dabei bin ich aber schon der Meinung, wenn neu klassifiziert wurde, dann muß auch unter UN 3082 gefahren und gekennzeichnet werden. Wenn Du sortenrein Ölfilter hast, muß ich Dir schon recht geben. Diese fallen momentan, (keine Klassifizierung von verwendetem Motoröl auf die Umweltgefährlichkeit) noch nicht unter das Gefahrgutrecht. Bei Klassifizierung dann vermutlich unter UN 3077, M7. Du siehst aber auch, wie ist das verwendete Motoröl im Nachhinein zu bestimmen? In Wirklichkeit wird aber keine Kfz-Werkstätte sortenrein Ölfilter haben. Also bleibt am besten UN 3175
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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Re: Ölfilter jetzt auch Gefahrgut?
[Re: J.Simon]
#11673
14.10.2010 06:55
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Gandalf
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Hallo Johann, zur Übergangsfrist 1.6.1.19 hatten wir hier an anderer Stelle im Forum schon mal diskutiert. Die Übergangsfrist sagt nur aus, dass bis zum 31.12.2012 noch nach den alten Kriterien eingestuft werden darf (diese ändern sich nämlich wieder im ADR 2011). Das heißt nicht, dass überhaupt nicht klassiert werden muss. Wenn also nach den "alten" Kriterien 2.2.9.1.10 ADR 2009 der Stoff umweltgefährdend ist, dann ist er auch entsprechend zu befördern z. B. als UN 3082 oder UN 3077 bzw. für andere UN-Nummern entsprechend zu kennzeichnen (Fisch & Baum). Gruß Gandalf
Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 14.10.2010 06:56.
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Re: Ölfilter jetzt auch Gefahrgut?
[Re: Gandalf]
#11674
14.10.2010 08:38
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J.Simon
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Hallo Gandalf Man sieht der Teufel steckt im Detail. Ich geb Dir Recht. Heißt also, wenn ich Dich richtig interpredieren, dass mit Ablauf ADR 2009, u.U. mit Übergang von 6 Monate ADR 2011, alle Stoffe auf die Umweltverträglichkeit zu klassifizieren sind. Hab momentan kein Buch zur Hand. Somit wird auch bei entsprechenden R-Sätzen das Motoröl zu UN 3082 und die angesprochen sortenreinen Ölfilter zu UN 3077. Zu kennzeichnen dann natürlich mit Klasse 9 und toter Fisch. Bei bisherigen gef. Stoffen war es mir bis jetzt klar, dass in Zukunft u.U. eine Klassifzierung Fisch/Baum zusätzlich dazukommt. Genauso wird dann verfahren bei Stoffen die bisher nicht unter das Gefahrgutrecht gefallen sind und entsprechende R-Sätze vorliegen.
Zuletzt bearbeitet von J.Simon; 14.10.2010 08:42.
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Re: Ölfilter jetzt auch Gefahrgut?
[Re: J.Simon]
#11675
14.10.2010 18:13
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Iceman_1986
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Hallo,
danke für die Infos. Ich hab neulich gehört, bei Stoffen, die bisher kein Gefahrgut waren aber umweltgefährliche Bestandteile enthalten und somit unter UN 3077 bzw. UN 3082 fallen gilt die Übergangsfrist bis Ende 2014??? Hat mich selber gewundert, die Jahreszahl.
Habt ihr da noch nichts davon gehört??
Also wenn ich mal zusammenfassen darf wird sich in Zukunft einiges in Sachen Gefahrgut tun. Stoffe u. Gemische gerade im Abfallbereich, die bisher nicht unter Gefahrgutrecht fallen, sind jetzt dementsprechend neu einzuordnen. Wobei das ja auch Sinn macht, wenn man umweltgefährliche Stoffe durch die Gegend fährt.
Ein anderes Beispiel: Ölabscheider von Werkstätten etc. Diese waren ja bislang auch noch nicht betroffen, müssen aber jetzt als Gefahrgut befördert werden, da die Klassifizierung "umweltgefährlich" auf jeden Fall auf diese zutrifft. Das heißt wieder ne Menge Arbeit. Und höllisches Aufpassen um jeden Stoff auch wirklich richtig einzustufen.
Gruß Iceman
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Re: Ölfilter jetzt auch Gefahrgut?
[Re: Iceman_1986]
#11676
14.10.2010 19:04
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J.Simon
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Hallo Icemann Und höllisches Aufpassen um jeden Stoff auch wirklich richtig einzustufen. Genau da hast Du Recht. Es ist schon so, wie auch Gandalf schon geschrieben hat, kommen ab nächstes Jahr vermutlich eine ganze Menge an neuen Gefahrgütern hinzu. Viele davon unter UN 3077 und UN 3082. Da hier dann die einzige Gefahr die Umweltgefährlichkeit ist. Ich hatte auch mal so ein Datum von 2014 und 2015 im Kopf. Dies betrifft aber die Klassifizierung nach CLP mit Stoffgemischen bis 01.07.2015. Fakt ist aber, dass die Übergangsregel zur Klassifzierung nach 1.6.1.17 am 31.12.2010 ausläuft. Bei den Ölabscheidern läuft es so, wie Du bereits angemerkt hast. Teilweise wurde vom Absender vorsorglich als UN 1993 klassifiziert, weil man hier eine saubere Trennung ja auch nicht gewährleisten kann. Zusätzlich kommt dann höchstwahrscheinlich noch die Umweltgefährlichkeit dazu. Problem wird halt immer eine genaue Klassifizierung im Labor sein. Oder auf Verdacht mit Fisch / Baum kennzeichnen. Hier im Forum wird bestimmt noch einiges dazu geschrieben.
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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Re: Ölfilter jetzt auch Gefahrgut?
[Re: J.Simon]
#11677
15.10.2010 06:56
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Iceman_1986
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Ja das auf Verdacht kennzeichnen hab ich mir auch schon überlegt. Was würde mir denn passieren wenn ich einen Stoff auf umweltgefährlich kennzeichne, und der es in Wirklichkeit gar nicht ist???
Drücken die Kontrollbehörden da ein Auge zu, oder geht das richtig ins Geld??
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Re: Ölfilter jetzt auch Gefahrgut?
[Re: Iceman_1986]
#11678
15.10.2010 17:27
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J.Simon
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Hallo Icemann Bei einer möglichen Überkennzeichnung muss man aber schon vorsichtig sein. Man kann natürlich nicht einfach auf Verdacht eine Kennzeichnung vornehmen, die in keinster Weise nachvollziehbar ist. Es ist und bleibt die Pflicht des Absenders das Gefahrgut zu klassifizieren. Daran geht kein Weg vorbei. Und wenn es sein muss, dann eben über ein Labor.§ 18 GGVSEB
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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Re: Ölfilter jetzt auch Gefahrgut?
[Re: J.Simon]
#11679
17.10.2010 17:16
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Claudi
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Bzgl. der Einstufung als umweltgefährdend kann man sich an den R-Sätzen R50; R50/53; R51/53 (2.2.9.1.10.5.2 a) ) orientieren. Der R53 als Einzel-R-Sätze ist da nicht mit aufgeführt. Ich habe mal willkürlich zwei verschiedene SDB von Motoröl gegoogelt und beide fallen nicht unter oben genannte R-Sätze, die zu UN 3082 führen würden. Damit wird Motoröl zum größten Teil auch 2011 kein Gefahrgut. Im Zweifel muss man natürlich jeweils das entsprechende SDB prüfen. Und mal abwarten, was mit GHS wird (Motoröl als Gemisch ggf. noch bis 30.5.2015 mit der heutigen Kennzeichnung).
Altöl ist eine andere Geschichte (häufig als GG befördert), weil der Entsorger - insbesondere bei Altöl unbekannter Herkunft - davon ausgehen muss, dass es Verunreinigungen enthält, die den Flp. herabsetzen.
Bei Ölfiltern und ähnl. ölverschmutzten Betriebsmitteln handhaben die Entsorger es auch so, dass diese i. d. R. als UN 3175 befördert werden (wie Johann Simon schrieb) - wahrscheinlich auch um auf Nummer Sicher zu gehen (außerdem erhöhte Brennbarkeit wegen Dochtwirkung, vergrößerte Oberfläche und ggf. wieder Verunreinigungen). Die Firma Mewa transportiert verschmutze Putzlappen z. B. als UN 3088.
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Re: Ölfilter jetzt auch Gefahrgut?
[Re: Claudi]
#11680
18.10.2010 09:10
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Mark
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Hallo Claudi,
ich bin in der Entsorgungsbranche tätig!
Also, wenn im SDB die R50/53 unter Punkt 15 benannt ist, dann müsste auch das Gefahrensymbol N (Baum und Fisch auf orangen Grund) auf die Kanister. Ich habe noch kein Motorenöl gesehen, dass so gekennzeichnet ist, daher verwundert mich die Auskunft von Iceman
# Iceman: Kann das SDB als pdf mal als Anhang eingestellt werden?
Die ölverunreinigten Betriebsmittel (ÖVB) werden aus folgendem Grund regelmäßig in die UN 3175 eingestuft. Diese Abfälle fallen überwiegend in Werkstätten an. Dort wird oft alles in die Tonne geworfen: Kraftstofffilter, Putzlappen mit Benzin oder Verdünner, etc.
Deshalb kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Abfall einen Flammpunkt unter 60°C hat.
Bestimmte verschutzte Putzlappen (z.B. ölimprägnierte Lappen oder mit Leinöl verunreinigte) können selbsterhitzungsfähig sein und werden daher in die UN 3088 eingestuft.
Grüße
Mark
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