Hallo,
unter dem Link
http://www.gefahrgut-online.de/sixcms/detail.php?id=953070 ist ein interessanter Artikel eingestellt. In Diesem geht es um die Tunnelreglung auf der A71. Und es scheint Bestrebungen zu geben, die Tunnel für kennzeichnungspflichtige Gefahrgutfahrzeuge zu öffnen.
In diesem Artikel steht auch "Nach Ansicht von Jörg Lenk, Geschäftsführer des Verbands für Energiehandel Südwest-Mitte, scheitert die Öffnung der Tunnelkette unter anderem an der Tatsache, dass bisher keine ausreichende Anzahl von Kräften für die Tunnelfeuerwehr zur Verfügung steht." Dies wurde schon oft unter vorgehaltener Hand geäußert. Daran sollte es doch nicht liegen, da wurde eine neue BAB mit den entsprechenden Tunneln nach neusten Erkenntnissen neu gebaut, und dann sollen die kennzeichnungspflichtigen Fahrzeuge die Umleitung über die Bundesstraße mit dem entsprechenden Gefälle nutzen.
Das ist doch ein Wiederspruch, da kann man nur froh sein, das bis jetzt kein größerer Gefahrgutunfall auf dieser Umleitung passiert ist.
Der 2. Wiederspruch ist, wenn ich Kapitel 3.4 nutze, dann kann ich z.B. mit ca. 24000 L Terpentin (UN 1299), kommt auf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges an, oder ich nutze Unterabschnitt 1.1.3.6. dann kann ich mit 1000 L Diesel durch den Tunnel fahren. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />
Wie sieht es dann mit der Unfallbekämpfung aus?
Und da habe ich noch nicht mal die Privatperson, welche Gefahrgut mitführt, betrachtet.