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Re: nicht gekennzeichneter Gefahrguttransport [Re: Wolfgang.Be] #10876 22.12.2010 17:05
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Wolfgang Offline
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Hallo Wolfgang.Be,

ich kann nur vermuten, dass Du die Beiträge auf Seite 1 nicht gelesen hast.
Deine Vorgehensweise wurde in den Beiträgen in ähnlicher Form vorgeschlagen.
Dort wurde m. E. hinreichend auf die Pflichten der verladende Stelle hingewiesen.

Gruß Wolfgang

Re: nicht gekennzeichneter Gefahrguttransport [Re: DFK] #10877 28.12.2010 11:41
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stefang Offline
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Antwort auf
Nickelsulfat (CLP: Akute Tox. 4) selbst ist wohl eher ein umweltgefährdender Stoff!
Diesen Inhaltsstoff als Gefahrenauslöser für giftig VG II zu deklarieren ist verdächtig, da würde ich noch intensiv nachfragen ob die Klassifizierung stimmt!

DFK


Hallo,

die Klassifizierung von Nickelsulfat als giftiger Stoff ist m.E. völlig korrekt. Es ist zwar nach CLP "nur" Acute Tox. 4 ("gesundheitsschädlich"), allerdings darf man die Karzinogenität nicht außer acht lassen (CLP Karz. Kat 1A, Repr. Kat 1B), was auch schon in der alten EU-Richtlinie zu einer Einstufung als giftigen Stoff geführt hat.
Ein Blick auf Punkt 14 der Sicherheitsdatenblätter führender Hersteller bestätigt dies: für (festes) NiSO4 wird die UN3288 angegeben, die erforderliche Kennzeichnung ist 6.1 und "Fisch und Baum". Eine Klassifizierung einer NiSO4-Lösung als UN3287 ist deshalb logisch nachvollziehbar. Nur über die VG könnte man streiten...


Viele Grüße
Stefan
Re: nicht gekennzeichneter Gefahrguttransport [Re: stefang] #10878 03.01.2011 09:02
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Gandalf Offline
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Hallo stefang,
Antwort auf
allerdings darf man die Karzinogenität nicht außer acht lassen (CLP Karz. Kat 1A, Repr. Kat 1B), was auch schon in der alten EU-Richtlinie zu einer Einstufung als giftigen Stoff geführt hat.
Mit Sicherheit nicht! Karzinogenität ist nicht gleich giftig, beide Einstufunggen wurden lediglich gleich gekennzeichnet (mit dem Totenkopf), das ist aber nicht die gleiche Einstufung. Einstufung bitte nicht mit Kennzeichnung verwechseln.
Gruß Gandalf

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