Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 2 1 2
SAG-04 #36376 06.02.2024 08:56
Registriert: Aug 2022
Beiträge: 6
C
Chemikus Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
C
Registriert: Aug 2022
Beiträge: 6
Hallo Forum,
wir haben demnächst die erste Sendung nach Saudi-Arabien und ich bin im Zuge dessen auf die Sondervorschrift SAG-04 gestoßen.

SAG-04 Eine vorherige Genehmigung der zuständigen Regierungsstellen ist für die Beförderung der
nachfolgend genannten Güter erforderlich:

[...]

(b) Chemische Produkte, mit Ausnahme von Parfümerieprodukten und Kohlendioxid, fest (Trockeneis)

Das ist leider so schwammig formuliert, in der Regel hat man ja eh alle erforderlichen Genehmigungen. Hat jemand von euch da evtl. Erfahrungswerte?
LG

Re: SAG-04 [Re: Chemikus] #36377 06.02.2024 10:50
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,295
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,295
Hallo, die Formulierung ist m.E. nicht besonders schwammig. Wenn man unsicher ist ob ein Produkt "chemisch" ist oder nicht, fragt man bei der Behörde an. Alles andere wäre wohl wenig vernünftig. Das würde ich für alle Sendungen so sehen, die nicht einen Gegenstand sondern einen Stoff jedweden Aggregatzustandes haben. Ausnahme ist vielleicht Luft unter Druck.
Möglicherweise finden Sie in den dortigen Hinweisen und hier weitere Infos.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: SAG-04 [Re: Chemikus] #36378 06.02.2024 13:20
Registriert: Mar 2022
Beiträge: 158
A
Andreas_K Offline
Veteran
Offline
Veteran
A
Registriert: Mar 2022
Beiträge: 158
Hallo,

"in der Regel hat man ja eh alle erforderlichen Genehmigungen"

Woher, wenn ihr vorher noch nie Kontakt zu den zuständigen Regierungsstellen Saudi Arabiens hattet?

Re: SAG-04 [Re: Andreas_K] #36379 06.02.2024 13:26
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,295
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,295
Ursprünglich geschrieben von: Andreas_K

Woher, wenn ihr vorher noch nie Kontakt zu den zuständigen Regierungsstellen Saudi Arabiens hattet?


cool
M.A.T.

Re: SAG-04 [Re: Chemikus] #36380 06.02.2024 15:06
Registriert: Aug 2022
Beiträge: 6
C
Chemikus Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
C
Registriert: Aug 2022
Beiträge: 6
Danke für die schnellen Antworten.

normalerweise ist im IATA öfter vermerkt an welche "Regierungsstelle" man sich wendet. Ist in der SAG-04 auch unter Abschnitt a.) aufgeführt. Die Angabe wie sie dort aufgeführt ist bringt einen daher finde ich nicht direkt weiter.

"in der Regel hat man ja eh alle erforderlichen Genehmigungen" habe ich auf den Export bezogen gehabt. Stimmt für den Import in Saudi-Arabien jetzt nicht das stimmt und war unglücklich formuliert.

Falls noch jemand einen Hinweis hat gern melden.

Re: SAG-04 [Re: Chemikus] #36381 06.02.2024 15:12
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,295
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,295
Wieso bringt die dortige Angabe Sie nicht weiter? Sowohl dort wie in meinen verlinkten Quellen sind die Kontaktdaten genannt. Den Kontakt aufnehmen müßten Sie natürlich noch.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: SAG-04 [Re: M.A.T.] #36382 07.02.2024 09:32
Registriert: Mar 2022
Beiträge: 158
A
Andreas_K Offline
Veteran
Offline
Veteran
A
Registriert: Mar 2022
Beiträge: 158
Mich interessiert das Thema, da wir auch Kunden in Saudi Arabien haben.

Bin gespannt, wie es weiter geht, und freue mich auf weitere Informationen.

Re: SAG-04 [Re: Andreas_K] #36409 14.02.2024 12:12
Registriert: Mar 2022
Beiträge: 158
A
Andreas_K Offline
Veteran
Offline
Veteran
A
Registriert: Mar 2022
Beiträge: 158
@Chemikus: Hast PN!

Re: SAG-04 [Re: Andreas_K] #36523 11.03.2024 12:19
Registriert: Mar 2022
Beiträge: 158
A
Andreas_K Offline
Veteran
Offline
Veteran
A
Registriert: Mar 2022
Beiträge: 158
weitere Information, auf die ich gestoßen bin:

"So muss der Versender bei einem
Transport nach Saudi Arabien eine Erklärung abgeben, dass er die Sendung
auf eigene Kosten zurückbefördert,
wenn diese nicht innerhalb von zehn
Arbeitstagen nach Ankunft am Bestimmungsort abgeholt wird (IATA-DGR,
Kapitel 2, SAG-02)."

Wie gibt man diese Erklärung ab? Als Geschäftsbrief den Begleitpapieren beifügen?

Re: SAG-04 [Re: Andreas_K] #36530 13.03.2024 10:06
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,580
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,580
Ursprünglich geschrieben von: Andreas_K
weitere Information, auf die ich gestoßen bin:

"So muss der Versender bei einem
Transport nach Saudi Arabien eine Erklärung abgeben, dass er die Sendung
auf eigene Kosten zurückbefördert,
wenn diese nicht innerhalb von zehn
Arbeitstagen nach Ankunft am Bestimmungsort abgeholt wird (IATA-DGR,
Kapitel 2, SAG-02)."

Wie gibt man diese Erklärung ab? Als Geschäftsbrief den Begleitpapieren beifügen?


Das kann formlos erfolgen. Ich würde mich hier am englischen Text der SAG-02 orientieren. Ich würde das auch auf Firmenpapier drucken. Eine Unterschrift ist nirgends gefordert, macht aber sicher einen guten Eindruck ("gesiegelt und gestempelt").

Seite 1 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert

Tunnelbeschränkungscode

von M.A.T. - 17.05.2024 10:13
Neue Veröffentlichungen LAGA
von Gerald - 16.05.2024 13:04
Defintion Verantwortlichkeiten
von Uwe73 - 14.05.2024 12:25
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3