Da die Akkus nicht mehr den Neuzustand haben, indem sie die Prüfung nach 38.3 unterzogen wurden, müsste ein neues Zertifikat erstellt werden.
Ohne dieses dürfte es schwierig werden.
Das geht nicht wirklich, da man mit den Akkus keine UN38.3-Tests machen kann, ohne sie zu zerstören. Und ohne UN38.3-Testreihe (Test Report) kann man nicht guten Gewissens eine Report Summary erstellen.
Die Frage, die hier durch den Shipper/ Versender
verantwortlich zu beantworten gilt:
Sind die Akkus noch qualitativ in einem Zustand, der dem Neuzustand bzgl. der Sicherheit entspricht?
-->Ja? Dann kann man sich auf die ursprüngliche Prüfzusammenfassung berufen und sie fliegen.
-->Nein? Dann können die Laptops nicht geflogen werden, weil sie quasi als potentiell beschädigt gelten. Als Kleinserie versenden geht nicht, da die Akkus sicherlich nicht in Kleinserie gefertigt wurden (und auch keine Prototypen auf dem Weg zur Prüfung sind). Der Luftversand als Prototyp/ Kleinserien wäre sowieso sehr aufwendig.
Wenn dann doch etwas brennt etc. und das lässt sich auf einen nicht einwandfreien Zustand der Akkus zurückführen, hängt der Versender natürlich am Fliegenfänger.