Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Versand von generalüberholte Laptops #36357 31.01.2024 14:55
Registriert: Sep 2016
Beiträge: 78
H
Hazardous Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
H
Registriert: Sep 2016
Beiträge: 78
Hallo in die Runde,

wir wollen 13 Paletten generalüberholten Laptops per Luftfracht (UN3481) versenden. Was muss bei gebrauchten Laptops zusätzlich beim Versand beachtet werden. Zur Info: die Geräte wurde auf Fehler durchgecheckt und auf Werkseinstellung zurück gesetzt.

Vielleicht kann mir der eine oder andere weiterhelfen. Besten Dank im Voraus

Gruß Hazardous

Re: Versand von generalüberholte Laptops [Re: Hazardous] #36358 31.01.2024 14:59
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,295
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,295
Hallo, relevant aus Gefahrgutsicht ist nur der Akkuzustand. Der entscheidet über die Klassifizierung mit entsprechenden SV und dann ggf. Beförderungsbedingungen oder -verbote. Die Luftexperten hier können dazu sicher detaillierter was sagen.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Versand von generalüberholte Laptops [Re: M.A.T.] #36359 31.01.2024 15:19
Registriert: Sep 2016
Beiträge: 78
H
Hazardous Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
H
Registriert: Sep 2016
Beiträge: 78
Vielen Dank schon mal. Die Frage ist: was ist denn wenn ich keinen UN 38.3 Test dazu habe? Die Akkus wurden jedenfalls nach Funktionalität geprüft.

Re: Versand von generalüberholte Laptops [Re: M.A.T.] #36360 31.01.2024 15:21
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 298
M
Michael Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
M
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 298
Da die Akkus nicht mehr den Neuzustand haben, indem sie die Prüfung nach 38.3 unterzogen wurden, müsste ein neues Zertifikat erstellt werden.

Ohne dieses dürfte es schwierig werden.

OK, da war er schneller.... Ich fürchte ohne Zertifikat auch kein Versand. Wären also die Geräte ohne Akkus zu versenden (wobei wir dann mal nicht auf den Pufferspeicher schauen) und am Zielort mit neuen zu versehen.

Zuletzt bearbeitet von Michael; 31.01.2024 15:22.
Re: Versand von generalüberholte Laptops [Re: Michael] #36361 31.01.2024 15:34
Registriert: Sep 2016
Beiträge: 78
H
Hazardous Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
H
Registriert: Sep 2016
Beiträge: 78
wie (und wer) könnten denn ein neues Zertifikat erstellen?

Re: Versand von generalüberholte Laptops [Re: Michael] #36362 31.01.2024 15:36
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,625
Claudi Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,625
Ursprünglich geschrieben von: Michael
Da die Akkus nicht mehr den Neuzustand haben, indem sie die Prüfung nach 38.3 unterzogen wurden, müsste ein neues Zertifikat erstellt werden.

Ohne dieses dürfte es schwierig werden.


Das geht nicht wirklich, da man mit den Akkus keine UN38.3-Tests machen kann, ohne sie zu zerstören. Und ohne UN38.3-Testreihe (Test Report) kann man nicht guten Gewissens eine Report Summary erstellen.

Die Frage, die hier durch den Shipper/ Versender verantwortlich zu beantworten gilt:

Sind die Akkus noch qualitativ in einem Zustand, der dem Neuzustand bzgl. der Sicherheit entspricht?
-->Ja? Dann kann man sich auf die ursprüngliche Prüfzusammenfassung berufen und sie fliegen.
-->Nein? Dann können die Laptops nicht geflogen werden, weil sie quasi als potentiell beschädigt gelten. Als Kleinserie versenden geht nicht, da die Akkus sicherlich nicht in Kleinserie gefertigt wurden (und auch keine Prototypen auf dem Weg zur Prüfung sind). Der Luftversand als Prototyp/ Kleinserien wäre sowieso sehr aufwendig.

Wenn dann doch etwas brennt etc. und das lässt sich auf einen nicht einwandfreien Zustand der Akkus zurückführen, hängt der Versender natürlich am Fliegenfänger.

Re: Versand von generalüberholte Laptops [Re: Claudi] #36363 31.01.2024 16:32
Registriert: Sep 2016
Beiträge: 78
H
Hazardous Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
H
Registriert: Sep 2016
Beiträge: 78
Das Hauptproblem wird sein, dass nicht mehr alles Prüfzusammenfassungen verfügbar sind. Kann man die beim Hersteller abrufen? Hat jemand Erfahrung?

Re: Versand von generalüberholte Laptops [Re: Hazardous] #36364 31.01.2024 16:35
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,295
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,295
Ursprünglich geschrieben von: Hazardous
Das Hauptproblem wird sein, dass nicht mehr alles Prüfzusammenfassungen verfügbar sind. Kann man die beim Hersteller abrufen? Hat jemand Erfahrung?


Hallo,
prinzipiell müssen die solche verfügbar machen. In der Praxis ist das, besonders für ältere Geräte, nicht einfach.
Der Vorschlag eines Kollegen, die Lappies ohne Akku zu versenden, hat in meinen Augen etwas, falls man alle direkten und indirekten Kosten berücksichtigt.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Versand von generalüberholte Laptops [Re: Hazardous] #36368 01.02.2024 11:56
Registriert: Feb 2019
Beiträge: 134
P
Phi_l Offline
Profi
Offline
Profi
P
Registriert: Feb 2019
Beiträge: 134
Da Hersteller und Vertreiber in der Pflicht sind, diese Prüfzusammenfassung zur Verfügung zu stellen, würde ich dort entsprechend mal nachfragen. Bei der heutigen "Halbwertszeit" von Elektronikgeräten gehe ich nicht davon aus, dass sie so alt sind, dass gar keine Prüfzusammenfassung vorliegt. Ansonsten würde ich wie von Claudi beschrieben vorgehen.

VG Phil


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert

Tunnelbeschränkungscode

von M.A.T. - 17.05.2024 10:13
Neue Veröffentlichungen LAGA
von Gerald - 16.05.2024 13:04
Defintion Verantwortlichkeiten
von Uwe73 - 14.05.2024 12:25
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3