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Sprengstoffgesetz #36062 23.11.2023 16:33
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MarcelHH Offline OP
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Guten Tag zusammen,

wir sind Händler und ziehen in Erwägung einen Rohstoff, welche in Anlage II des Sprengstoffgesetzes gelistet ist, zu handeln.
Kennt sich jemand mit dem Sprengstoffgesetz aus bzw. gibt es möglicherweise Kontakte zu Spezialisten/Dienstleistern?

Ich spreche nicht über die Transportbedingungen, da es unter Klasse 5.2 laufen würde, es geht primär um das Sprengstoffgesetz.

Vielen Dank!
Marcel


Beste Grüße,
Marcel
Re: Sprengstoffgesetz [Re: MarcelHH] #36073 25.11.2023 22:40
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M.A.T. Offline
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Hallo, möglicherweise ist dazu zunächst eine entsprechende Schulung notwendig.
M.A.T.

Re: Sprengstoffgesetz [Re: MarcelHH] #36074 26.11.2023 12:54
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Gerald Online
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Hallo,
Antwort auf
welche in Anlage II des Sprengstoffgesetzes gelistet ist, zu handeln. ....Ich spreche nicht über die Transportbedingungen, da es unter Klasse 5.2 laufen würde,


Wenn der Stoff dem Sprengstoffgesetz unterliegt, und davon würde ich ausgehen, da es ein sonstiger explosionsgefährlicher Stoff nach SprengG §1 Absatz 4 Ziffer 1, 2 oder 3 ist. Bei der Beförderung greift das Sprengstoffgesetz und das ADR bzw. die GGVSEB. Auch bei der Lagerung greift das Sprengstoffgesetz. Weiter Angaben kann ich leider nicht machen, da ich nicht weiß, was es für ein Stoff ist. Auch glaube ich nicht, dass hier jemand genaue Angaben machen wird, da es hier vielleicht auch um die Haftung gehen könnte.

Kleiner Tipp, wende Dich mal an die BAM Sprengstoffrecht bzw. an Deine zuständige Behörde im Bezug des Sprengstoffrechts, das ist in jedem Bundesland anders, im Freistaat Bayern ist es zum Beispiel das Gewerbeaufsichtsamt.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Sprengstoffgesetz [Re: Gerald] #37880 11.12.2024 11:48
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MarcelHH Offline OP
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Hallo Gerald,

vielen Dank für die Rückmeldung - das Projekt lag längere Zeit auf Standby, daher melde ich mich jetzt erst zurück.

Es geht um Dibenzoyl Peroxid - CAS 94-36-0 - C14H10O4
UN3104, Kl. 5.2 (75% Benzoyl Peroxid / 25% Wasser)

Wir planen den Erwerb im Drittland und Vertrieb in eines der Balkan-Länder per Vollcontainer.
Und das im Direkttransport - die Ware würde DE physisch nicht berühren - wir wären "nur" Zwischenhändler.

Wie wäre hier die Einschätzung ob das Sprengstoffgesetz samt Erlaubnis, Befähigungsschein usw. greift?

Vielen Dank im Voraus.


Beste Grüße,
Marcel
Re: Sprengstoffgesetz [Re: MarcelHH] #37900 13.12.2024 19:41
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Gerald Online
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Hallo Marcel,
ich kann Dir erst heute schreiben, da ich diese Woche offline war.

Du hast zwar Recht das Dibenzoyl Peroxid - CAS 94-36-0 - C14H10O4 im SprengG in der Anlage II Stoffgruppe B Lfd. Nr. 3 steht. Und damit unterliegt es dem §1 Absatz 4 Ziffer 2.

Antwort auf
Wie wäre hier die Einschätzung ob das Sprengstoffgesetz samt Erlaubnis, Befähigungsschein usw. greift?


Im SprengG §3 Absatz 2 Ziffer 9 steht:

"Verbringen: jede Ortsveränderung von Stoffen und Gegenständen außerhalb einer Betriebsstätte
a) im Geltungsbereich dieses Gesetzes,
b) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in den Geltungsbereich dieses Gesetzes,
c) aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,
einschließlich der Empfangnahme und des Überlassens durch den Verbringer,"


und somit unterliegt Ihr nicht den SprengG, da Du ja geschrieben hast, "die Ware würde DE physisch nicht berühren".

Du solltest aber in das Sprengstoffrecht des Staates mal sehen, in welchen der Vertrieb erfolgt. Denn es gibt die Richtlinie 2014/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (Neufassung) vom 26. Februar 2014 (ABl. L 96, S. 1), welche durch die EU-Staaten umzusetzen ist. Deutschland hat dies im SprengG getan.

Siehst Du jetzt in die Richtline 2014/28 so findest Du im Artikel 2 Begriffsbestimmungen, welche für Deutschland im SprengG §3 stehen.

Antwort auf
Erlaubnis, Befähigungsschein


dazu steht meines Wissens nur was im SprengG von Deutschlland und zwar im §7 bzw. §20. Wie das in Deinem Balkan-Land geregelt ist, kann ich Dir nicht sagen. Da musst Du schon selbst nachschauen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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