Hallo zusammen,
beim Versand von Lithium-Ionen-Batterien hänge ich mich gerade an der P 903 auf. Ich habe folgendes Szenario:
In einem Koffer (UN-Zulassung VG II) werden 2 Akkus mit jeweils > 100 Wh sowie ein zugehöriges Ladegerät transportiert. Die Akkus sind in dem Koffer so fixiert, dass sie sich nicht bewegen können und dass kein Kurzschluss entstehen kann. Das dazugehörige Akkugerät, z.B. eine Bohrmaschine, wird separat transportiert.
Von einem Hersteller haben wir den Hinweis erhalten, dass wir jeden einzelnen Akku nochmals in eine Innenverpackung packen müssen. Dies kann bspw. eine Plastiktüte sein. Dabei beruft er sich auf den Hinweis in P903 Absatz 3 "Verpackung ... welche die Batterie vollständig umschließt". Wenn ich das richtig verstehe, gilt dieser Absatz für "Batterien, mit Ausrüstung verpackt".
Richtig, diese Passage steht unter (3) "Für Zellen oder Batterien, mit Ausrüstungen verpackt". Seltsamerweise müssen bei Nutzung der SV188 (hier nicht anwendbar) auch UN3480 (also "allein reisende Batterien/ Zellen") in eine Innenverpackung aber ok, da haben wir auch keine bauartgeprüfte Außenverpackung.
Die P903 definiert Ausrüstung als "Gerät, für dessen Betrieb die Lithiumzellen oder -batterien elektrische Energie liefern". Meinem Verständnis nach würde ein Ladegerät daher nicht als "Ausrüstung" eingestuft werden oder sehe ich das falsch?
Das Ladegerät ist keine Ausrüstung, du siehst das richtig.
Wenn ich zwei Akkus in einem dafür zugelassenen Koffer als Verpackung transportiere, muss ich dann auch wenn sich kein "Gerät" mit im Koffer befindet jeden Akku zusätzlich nochmal einzeln verpacken?
Ergibt sich aus der P903 nicht. Lediglich: "Die Zellen oder Batterien müssen so in Verpackungen verpackt werden, dass die Zellen oder Batterien vor Beschädigungen geschützt sind, die durch Bewegungen der Zellen oder Batterien in der Verpackung oder durch das Einsetzen der Zellen oder Batterien in die Verpackung verursacht werden können." Solange das so verpackt und im Inneren fixiert ist (z. B. durch Formteile/ Einleger mit Aussparungen), dass die Sachen nicht hin und her poltern und das Ladegerät ggf. die Batterien beschädigt, finde ich das ok und konform.
quote=LaMel]Bei uns werden die Akkus auf Baustellen transportiert, dort verwendet und kommen dann wieder zurück ins Lager. Sie werden als häufig aus dem Koffer entnommen und wieder eingesetzt. Diese jedes Mal zusätzlich in ein Tütchen zu packen wird wahrscheinlich nicht lange gut gehen.
Was meint ihr dazu? Gibt es Beispiele, wie das in der Praxis gehandhabt wird?
Gruß
Laura
[/quote]
Handwerkerfreistellung 1.1.3.1 c) könnte ein Thema sein? Dann braucht man in dem dort (+ RSEB) beschriebenen Rahmen weniger Gefahrgutrecht einzuhalten, z. B. wären die Verpackungsanweisungen nicht mehr relevant.