Hallo,
jeder, der mit Gefahrgut zu tun hat, muss nach 1.3 ADR unterwiesen sein.
Wenn ihr das Produkt selbst befördert (also nicht an eine Spedition/ ein Transportunternehmen übergebt "Dritte"), in Deutschland ansässig seid/ der Transport in Deutschland stattfindet, könnt ihr die GGAV Ausnahme 18 Nr. 2.1 nutzen und auf das Beförderungspapier verzichten:
https://www.elwis.de/DE/Untersuchun...nahmen/Ausnahme-18/Ausnahme-18-node.htmlWeiterhin nötig:
-korrekter Zustand des IBC (Prüffrist, Kunststoff nicht älter als 5 Jahre etc.)
-IBC korrekt markieren und kennzeichnen nach ADR
-Ladungssicherung
-Fahrzeug mit 2kg-ABC-Feuerlöscher geprüft, verplombt
-Fahrer unterwiesen nach 1.3 ADR
Nicht erforderlich: ADR-Schein für Fahrer, orangefarbene Warntafeln, volle Gefahrgutausrüstung