Freistellung für verbaute Ausrüstung in Container?
#24499
01.03.2018 15:09
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DJSMP
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Hallo zusammen,
ein Kunde setzt zwischen dem Festland und einem Off-Shore-Windpark Materialcontainer (normale 20ft mit CSC Plakette, allerdings Innen mit Regalsystemen) ein, in denen aus Sicherheitsgründen 2-4 Feuerlöscher in den handelsüblichen roten Boxen fest verbaut sind.
Ich suche nun für den Seeverkehr eine Freistellung für in Güterbeförderungseinheiten verbaute Ausrüstung (Feuerlöscher), ähnlich der in 1.1.3.2 d) ADR bzw. der SV 594 ADR. Letztere Sondervorschrift ist im IMDG-Code leider nicht existent.
Ich habe nun den Teil 1 des IMDG-Codes sowie die Sondervorschriften rauf und runter gelesen, aber bisher nichts wirklich Brauchbares gefunden. Lediglich die Verpackung könnte unter bestimmten Bedingungen nach PP91 der P003 entfallen.
Eine Freistellung von der Plakatierung des Containers als CTU nach 5.3.1.1 IMDG-Code finde ich allerdings ebenso wenig wie eine Befreiung vom Beförderungsdokument nach Kap. 5.4. Hat da jemand Vorschläge?
Sofern sich da nichts finden lässt und die Container gekennzeichnet werden müssen und die IMO Erklärung auszustellen ist, bekommen halt auch die Feuerlöscher-Boxen UN-Nummer + Proper shipping name + Gefahrzettel verpasst. Das tut dann auch keinem mehr weh...
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Re: Freistellung für verbaute Ausrüstung in Container?
[Re: DJSMP]
#24503
01.03.2018 17:23
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aw_
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Moin, schau mal in die GGVSEE, §1, (2). Da sind Schiffsvorräte ausgenommen. gruss..aw
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Re: Freistellung für verbaute Ausrüstung in Container?
[Re: aw_]
#24504
01.03.2018 17:28
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aw_
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Sorry, meinte Schiffsausrüstung!
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Re: Freistellung für verbaute Ausrüstung in Container?
[Re: aw_]
#24522
06.03.2018 11:25
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DJSMP
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Hallo aw_,
vielen Dank für den Ansatz. Aber bei einem Kundencontainer geht es doch nicht um die Vorräte des Schiffs, auf das der Container geladen wird oder?
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Freistellung für verbaute Ausrüstung in Container?
[Re: DJSMP]
#24523
06.03.2018 11:38
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aw_
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Moin hatte ja noch ergänzt 'und Schiffsausrüstung'. Der Text im Ganzen: (2) Diese Verordnung gilt nicht für die Beförderung gefährlicher Güter, die als Schiffsvorräte oder für die Schiffsausrüstung bestimmt sind.
Ich weiss was Du meinst, weil der Container auf dem Schiff steht und nicht für das Schiff selbst. Frag doch mal die Reederei. gruss..aw
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Re: Freistellung für verbaute Ausrüstung in Container?
[Re: DJSMP]
#24525
06.03.2018 15:35
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Jacob Madsen
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Hallo DJSMP, hallo aw,
vielleicht muss man zur Beantwortung der Frage ganz vorne anfangen. 1. Frage: Handelt es sich bei dem beförderten Gut um ein gefährliches Gut ? Ja, Feuerlöscher (mit verdichtetem o. verflüssigtem Gas) sind der Klasse 2.2 / UN 1044 zugeordnet. 2. Frage: Handelt es sich um eine Beförderung i.S.d. § 2 (2) GGBefG ? Ja, es findet eine Ortsveränderung statt. Außerdem gibt es einen Beförderer (§ 2 (1) Nr. 3 GGVSee), der den Container an sein Ziel bringt. 3. Frage: Gibt es eine relevante Freistellung oder Sondervorschrift ? Nein, ausgenommen der begrenzten Mengen gem. Kap. 3.4 IMDG gibt es nichts passendes.
Die Konsequenz daraus ist die vollständige Anwendung des Regelwerkes.
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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Re: Freistellung für verbaute Ausrüstung in Container?
[Re: Jacob Madsen]
#24526
06.03.2018 15:50
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aw_
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Hallo Jacob, zu 2. Beförderung? das ist hier die Frage. Für den Inhalt des Containers besteht kein Zweifel, aber an der 'Ausrüstung' welche der Sicherheit dient schon. Nicht umsonst ist das in der GGVSEE herausgenommen worden. Die Frage ist nur, kann man diese 'Ausrüstung' als solche (also im Container) auch befreit mitführen oder eben nicht? Das kann aktuell wohl nur die Reederei beantworten. Nachfragen lohnt auf jeden Fall, bevor man den Container bekleistert und als Regelgefahrgut befördert. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein! gruss..aw
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Re: Freistellung für verbaute Ausrüstung in Container?
[Re: aw_]
#24528
06.03.2018 18:26
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Jacob Madsen
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Hallo aw,
entscheidend für die Beförderung ist doch die Nutzung des 20´Containers als Ladungsträger für das erforderliche Material auf Windkraftanlagen. Für diese Beförderung wird zwischen Versender und Reederei ein Vertrag für diesen Container abgeschlossen. Von daher ist eine Trennung der Feuerlöscher von dem Container nicht Gegenstand der Betrachtung und auch nicht sinnvoll. Diese Ausrüstung des Containers kann meiner Meinung nach nicht als Schiffsausrüstung betrachtet werden.
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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Re: Freistellung für verbaute Ausrüstung in Container?
[Re: Jacob Madsen]
#24550
09.03.2018 16:11
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Ich sehe das auch so, dass der Container nicht zum Schiff gehört. Wenn dann müsste es eine Freistellung für Ausrüstungen in Güterbeförderungseinheiten (CTU) geben und die kann ich wie gesagt nicht finden.
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Re: Freistellung für verbaute Ausrüstung in Container?
[Re: DJSMP]
#24556
12.03.2018 18:37
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Moin DJSMP,
vielleicht hilft das ja: Der IMDG Code gilt für alle Schiffe für die die SOLAS gilt.
Und in der SOLAS steht: "Unless expressly provided otherwise, the present regulations apply only to ships engaged on international voyages." und "International voyage means a voyage from a country to which the present Convention applies to a port outside such country, or conversely."
Wenn klar ist, dass es außerhalb der nationalen Fahrt ist, dann kannst Du das mit dem Flaggenstaat des Schiffes aufnehmen, die können eine Ausnahme gewähren.
Gruß Volker
Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise (Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
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