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UN3091 Knopfzelle #32167 07.03.2022 20:33
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Markus Lehmann Offline OP
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Hallo ihr lieben,

jaja...die Batterien.... Ich liebe es. 😉
Ich benötige - wenn möglich einen Rat oder ein klapps auf den Hinterkopf.

Zur Situation :
Verkauft werden Maschinen mit einer eingesetzten zelle, < 1g Lithium pro Zelle auf der Platine. CR2032
Jedes Geräte wird separat in einen Karton verpackt und auf eine Palette abgestellt. In der Regel sind es 8 Kartons. Brutto Gewicht der Sendung 300 kg.

Ich bin der Meinung, Verpackungsanweisung 970 ll, Label drauf sowie Eintrag im Speditionsauftrag für den Abholer/Airline und fertig.

Heute habe ich bei einem großen Versandriesen nachfolgenden Hinweis entdeckt, wo ich die Fassung verloren habe:

Kein Kennzeichen erforderlich, wenn... nur in Ausrüstung eingebaute Knopfzellen (einschließlich Leiterplatten) enthalten sind ODER maximal 4 freigestellte Zellen bzw. 2 freigestellte Batterien in Ausrüstung, pro Packstück enthalten sind und die Sendung aus maximal 2 Packstücken besteht

Sowie:
Notwendige Informationen auf dem Frachtbrief: Das Feld ”Besondere Hinweise” muss den folgenden Wortlaut- wie zutreffend – enthalten: “Lithium Ion Batteries in compliance with Section II of PI * " “Lithium Metal Batteries in compliance with Section II of PI * " (*) hier die zutreffende Nummer der Verpackungsvorschrift eintragen.
Dies ist NICHT notwendig, wenn die Sendung nur in Ausrüstung eingebaute Knopfzellen (incl. Leiterplatten) oder max. 4 Zellen oder 2 Batterien in Ausrüstung pro Packstück (nicht mehr als 2 Packstücke pro Sendung) enthält.


Wie darf ich das jetzt interpretieren, habe ich eine knopfzelle auf einer Platine, kann Ich so viele Geräte versenden wie ich will und brauch es nicht als GG deklarieren? Kein Eintrag nix? Es ist doch so, wenn jede Fa. 10 Paletten solcher Sendung versendet ist es doch gerade die Masse an GG?

Seh ich da was verkehrt oder interpretiere ich etwas falsches?

Vielen Dank in voraus!

LG

Re: UN3091 Knopfzelle [Re: Markus Lehmann] #32168 08.03.2022 09:56
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Michael Offline
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Hallo Markus,

das interpretierst Du richtig.

Du solltest bei Deiner Verwunderung aber auch berücksichtigen, dass es sich "nur" um kleine Knopfzellen handelt, welche ein geringeres Risiko darstellen:

- von der Bauart sehr fest und sicher
- nur entladend
- geringer Lithiumanteil
- gut geschützt in einem Gerät

Aber ich bin auch erst vor ein paar Wochen darüber gestolpert. IATA-DGR und ADR sehen da auch feine unterschiede, die man beachten sollte, wobei dies in Deinem Fall egal sein sollte.

Re: UN3091 Knopfzelle [Re: Markus Lehmann] #32169 08.03.2022 10:10
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Fuxsism Offline
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Hallo Markus,

deine Interpretation ist zu Beginn ersteinmal richtig... allerdings kannst du nicht so viele Geräte verschicken wie du willst ohne diese deklarieren zu müssen.

Frei sind wie du auch geschrieben hattest ausschließlich die Knopfzellen mit maximal 2 Batterien in Ausrüstung und auch dann nur 2 Packstücken pro Sendung.
Das bedeutet ja bei deiner Sendung, da sie aus 8 Packstücken besteht, dass du sie trotzdem auf dem AWB deklarieren musst und die Packstüke auch entsprechend zu labeln hast.

LG
Micha

Re: UN3091 Knopfzelle [Re: Michael] #32170 08.03.2022 10:13
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Claudi Online
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Hallo Michael,

was meinst du denn mit sehr feinen Unterschieden? IATA hat in der PI970 Section II noch max. 5 kg Netto Batterien je Packstück (nicht Overpack!), aber das dürfte praktisch sehr sehr schwierig werden, mit Knopfzellen in 1 Packstück auf 5 kg zu kommen.

@Markus: das ist tatsächlich richtig, eingebaute Knopfzellen sind quasi "unterm Radar" (müssen natürlich trotzdem iO sein und Prüfzusammenfassung besitzen).

@Fuxsism: nein, dem ist nicht so. Eingebaute Knopfzellen sind nach PI 970 Section II erster Auszählungspunkt generell frei. Dann folgt ein "oder" und mit zweiten Auszählungspunkt sind 4 eingebaute Zellen (die keine Knopfzellen sind sondern auch anders geformt sein dürfen) oder 2 eingebaute Batterien (aus mehr als 1 Zelle) freigestellt, wennd die Sendung nur aus max. 2 Versandstücken besteht.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 08.03.2022 10:16.
Re: UN3091 Knopfzelle [Re: Claudi] #32171 08.03.2022 10:30
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Michael Offline
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Zumindest in meiner deutschen Übersetzung spricht die IATA auch von Batterien, das ADR nur von eingebauten Zellen.

Nach meinem Verständnis wäre also bei der IATA 2 Laptops ohne Kennzeichnung möglich, beim ADR nicht.

Re: UN3091 Knopfzelle [Re: Michael] #32172 08.03.2022 10:49
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Claudi Online
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IATA und ADR/ IMDG-Code sind hier gleich:

ADR/ IMDG-Code:
Antwort auf
Jedes Versandstück muss mit dem entsprechenden in Unterabschnitt 5.2.1.9 abgebildeten Kennzeichen für Lithiumbatterien gekennzeichnet sein.
Diese Vorschrift gilt nicht für:
-Versandstücke, die nur in Ausrüstungen (einschließlich Platinen) eingebaute Knopfzellen-Batterien enthalten, und
-Versandstücke, die höchstens vier in Ausrüstungen eingebaute Zellen oder zwei in Ausrüstungen eingebaute Batterien enthalten, sofern die Sendung höchstens zwei solcher Versandstücke umfasst.


Geht es um den Ausdruck "Knopfzellen-Batterie"? Im UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien ist diese definiert:
"Knopfzelle oder Knopfbatterie (engl. button cell or battery) bedeutet eine runde, kleine Zelle oder Batterie, deren Gesamthöhe kleiner als ihr Durchmesser ist."

Das halte ich aber für einen sehr akademischen Punkt, da ich noch keine mehrzellige Knopfbatterie gesehen habe und diese "Batterien", um die es hier geht (CRXXXX, nämlich die Knopfzellen als (Stütz)-Batterien auf Platinen im Computern, Geräten, Fernbedienungen, Armbanduhren...) immer Knopfzellen sind (1 Zelle, 1 energieliefernde Einheit).

IATA-DGR 63. Ausgabe deutsch (Seite 718), PI970 Section II:
Antwort auf
Das Anbringen der Lithium-Batterie-Markierung ist nicht erforderlich, wenn:
-Versandstücke nur in Ausrüstungen eingebaute Knopfzellen (einschließlich Leiterplatten) entalten; oder
-Versandstücke in Ausrüstungen eingebaut höchstens vier Zellen oder zwei Batterien enthalten. Vorausgesetzt, dass die Sendung aus höchstens zwei Versandstücken besteht.


Jetzt könnte man sich an dem und/ oder (ADR/IMDG-Code versus IATA) hochziehen, gemeint ist aber das gleiche Ergebnis (ggf. steht in der englischen Original-IATA and?).

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 08.03.2022 10:55.
Re: UN3091 Knopfzelle [Re: Claudi] #32173 08.03.2022 10:56
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Michael Offline
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Die Nutzung des und/oder ist eh missverständlich.

Aber dann wirft es bei mir doch noch eine andere Frage auf, nämlich ob die 2 Versandstücke auch für den ersten Teilstrich gelten wenn diese durch das und/oder in Verbindung gebracht werden.....

Re: UN3091 Knopfzelle [Re: Michael] #32174 08.03.2022 11:28
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Macht es euch nicht komplizierter, als es ist. Nein, die Begrenzung der Packstückanzahl gilt nicht für den ersten Teilstrich.

Eingebaute Knopfzellen: quasi unbegrenzt (IATA 5 kg Batteriegewicht pro Packstück) ohne Aufkleber/ ohne Hinweistext im AWB. Ende.

Eingebaute andere Zellen (4) oder Batterien (2): max. 2 Packstücke <-- das ist so ne Erfindung für den Online-Handel B2C, damit die nicht ganz so viel falsch machen. Oder für den Fall, dass jemand mal 1 Gerät (z. B. IT-Abteilung) verschickt und weniger Aufwand hat. Im großen Stil, also wenn Firmen/Hersteller Produkte ausliefern, wird das i.d.R. nicht angewandt, weil das viel zu aufwendig zu steuern ist: heute 1 Sendung mit 2 Paketen ohne Aufkleber, morgen 3 Pakete wo die Aufkleber drauf müssen... sehr fehleranfällig.

Das IATA Guidance Document für Li-Batterien kan da auch noch hilfreich sein:

A lithium battery mark is not required for packages prepared in accordance with Section II of PI 967 or PI 970 containing only button cell batteries installed in equipment (including circuit boards) or consignments of two packages or less where each package contains no more than four cells, or two batteries installed in equipment.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 08.03.2022 11:29.
Re: UN3091 Knopfzelle [Re: Claudi] #32180 09.03.2022 12:57
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Markus Lehmann Offline OP
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Hallo zusammen,

das Thema hat ja schon mal für Gesprächsstoff gesorgt.


Vielen lieben Dank für ihre Kommentare.

Ich finde das ist echt der Hammer. Es wird zu recht so ein Theater um die Batterien gemacht und dann ist so eine Passage für die Knopfzellen und da ist das alles gar nicht so "Gefährlich".

@Claudi, danke für deine Rückmeldung das Ich wirklich das richtig Interpretiert habe!
Ich habe mir nochmals das 2022 Lithium Battery Guidance Document durch gelesen.

Punkt "F. When is a lithium battery mark not required on the package?"
A lithium battery mark must not be affixed to packages prepared in accordance with Section IA of Packing Instructions 965 and 968 and Section I of Packing Instructions 966, 967, 969 and 970.
A lithium battery mark is not required for packages prepared in accordance with Section II of PI 967 or PI 970 containing only button cell batteries installed in equipment (including circuit boards) or consignments of two packages or less where each package contains no more than four cells, or two batteries installed in equipment.
-> Das ist soweit klar.

Note:
The Air Waybill is required to contain the statements "Lithium [ion or metal] batteries in compliance with Section II of PI9XX" when the lithium battery mark is affixed to the package(s).
-> Hier wird ja nur beschrieben:
Der Luftfrachtbrief muss die Angaben "Lithium [Ionen- oder Metall]-Batterien gemäß Abschnitt II der PI9XX" enthalten,wenn das Lithium-Batterie-Zeichen auf dem Versandstück/den Versandstücken angebracht ist.

Für mich bedeutet das für die Zukunft:
Wir haben die Knopfzellen auf der Platine verbaut-> unabhänig von der Anzahl der finalen Packstücken, wir benötigen ebenso kein Lithium-Batterie-Zeichen auf den Packstücken, - und wir -> so verstehe Ich das, brauchen dann auch keinen Hinweis dem Spediteur geben?

Ich sehe gerade in der Praxis das problem, wenn am Flughafen beim Röntgen der Sendung ein Schwarzalarm ausgelöst wurde, dass gibt Verzögerung in der Laufzeit sowie Rückfragen der checker/Spediteure.

Wäre es sinniger im Vorfeld zu Informieren oder laufen diese Sendung wirklich in der Praxis "unter dem Radar"?


Ich wünsche euch einen schönen Tag!

Gruß
Markus

Re: UN3091 Knopfzelle [Re: Markus Lehmann] #32181 09.03.2022 13:42
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Claudi Online
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Es ist kein Eintrag im AWB nötig, daher muss der Spediteur keinen Eintrag eintragen, also braucht er auch keine Info - es sei denn, er hat in seinen AGB (wie auch immer die im Einzelfall heißen mögen) vielleicht was anderes formuliert. Man darf natürlich trotzdem einen Hinweis geben.

DHL hat in seiner interaktiven Lithium-Batterie-Versende-Powerpoint dazu stehen:

Folgende Angabe im Feld Inhaltsangabe des Frachtbriefs (AWB) sollte erscheinen:
"Lithium ion/metal batteries/ cells in equipment. Not restricted"

Im Fall von Knopfzellen (die andere Variante mit eingebauten Batterien und max 2 Packstücken sollte man nur dann nutzen, wenn man sie sicher umsetzen kann): "Lithium metal button cells in equipment. Not restricted."

Schwarzalarm bedeutet, dass man im Scan nichts sieht (nur schwarz), also nicht erkennen kann, was irgendwo drin ist (hatte ich mal bei nem Fass mit Kleber, das wollte auch keiner aufmachen und reingreifen, ob da ggf. was verbotenes drin ist ^^). Geräte mit Knopfzellen kann man normalerweise gut durchleuchten und sieht an entsprechender Stelle eine knopfförmiges Metallobjekt - daran stört sich niemand.

Re: UN3091 Knopfzelle [Re: Markus Lehmann] #32182 10.03.2022 08:03
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Nico Offline
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Hallo,

ich empfehlen meinen Kunden immer "built-in button cells, not restricted" anzuführen und auch den Transporteur im Vorfeld zu informieren, denn auch hier gibt es wieder ein paar Stolpersteine. Vorigen Sommer hatte ich von einem Transporteur die Info bekommen, dass die asiatischen Airlines die genutzt werden, die freistellung bei button Cells nicht akzeptieren und daher dennoch eine Kennzeichnung und ein Eintrag am AWB nötig ist, obwohl nichts dergleichen in der IATA zu finden war.

lg
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: UN3091 Knopfzelle [Re: Claudi] #36410 14.02.2024 12:57
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Uwe73 Offline
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Hallo zusammen,

ich möchte das Thema im Zusammenhang mit einem Overpack nochmal aufgreifen.

Wenn mein Kunde gemäß Sec. II PI 970 auf die Lithium-Kennzeichnung verzichtet ( Gerät mit eingebauter Knopfzelle ) und ich zwei Geräte in ein Overpack ( Kiste ) packe, muss ich dennoch meine Kiste mit "OVERPACK" kennzeichnen ?

Danke im Voraus für eure Hilfe.

VG
Uwe73

Re: UN3091 Knopfzelle [Re: Uwe73] #36416 15.02.2024 17:30
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Hallo Uwe,

vorgeschrieben ist es nicht. Ich empfehle es zwar den Versendern immer, aber es wird in den Vorschriften nicht verlangt.

lg
Nicole


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: UN3091 Knopfzelle [Re: Nico] #36444 20.02.2024 10:21
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Uwe73 Offline
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Hallo Nicole,

sorry, dass ich mich jetzt erst zurückmelde. Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Ich war schon etwas unsicher in der Betrachtung, da das Thema Umverpackung in Sec II der PI970 zum tragen kommt.

Ich werde den Weg den du vorschlägst auch entsprechend anwenden.

LG
Uwe73

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